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Bedingungsloses Grundeinkommen und Urheberrecht: Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

15.05.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) beschlossen, zwei Europäische Bürgerinitiativen zu den Themen „Bedingungsloses Grundeinkommen in der gesamten EU“ und „Freier Austausch“ zu registrieren. Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Nach der heutigen Registrierung der Initiativen können die Organisatoren innerhalb der nächsten sechs Monate damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Dafür haben sie ein Jahr Zeit. Sollten die Bürgerinitiativen innerhalb eines Jahres jeweils eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten reagieren. Sie kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in der gesamten EU

Ziel dieser Europäischen Bürgerinitiative ist es, als Grundlage für die Existenzsicherung und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Menschen im Rahmen der EU-Wirtschaftspolitik ein bedingungsloses Grundeinkommen in der gesamten EU einzuführen, wobei die der EU durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten gewahrt werden. Laut den Organisatoren der Initiative soll das Grundeinkommen universell, individuell, bedingungslos und ausreichend hoch sein. Sie fordern die Kommission auf, einen Vorschlag für ein solches bedingungsloses Grundeinkommen vorzulegen, das zur Verringerung der regionalen Unterschiede beitragen würde.

Freier Austausch

Diese Europäische Bürgerinitiative zielt darauf ab, den Austausch von Dateien mit Werken und sonstigem Material, die urheberrechtlich, durch verwandte Schutzrechte oder das Sui-generis-Schutzrecht an Datenbanken geschützt sind, – über digitale Netzwerke, zum persönlichen Gebrauch und zu gemeinnützigen Zwecken – zu legalisieren. Damit soll für ein Gleichgewicht zwischen den Rechten von Urhebern und anderen Rechteinhabern einerseits und dem universellen Recht auf Wissenschaft und Kultur andererseits gesorgt werden. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (2019/790), die Datenbankrichtlinie (96/9/EG) und die Urheberrechtsrichtlinie (2001/29/EG) zu ändern.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt seit ihrem offiziellen Start im April 2012 den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Im Jahr 2017 hat die Europäische Kommission eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative vorgeschlagen, um diese leichter zugänglich und nutzerfreundlicher zu machen. Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1. Januar 2020.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Zulässig ist eine Initiative, wenn (1) die geplante Maßnahme nicht offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte liegt, sie (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission insgesamt 74 Initiativen registriert und 26 abgelehnt.

Links zum Thema:

Portal der Europäischen Bürgerinitiative – Website

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland