18.12.2020 Brüssel. Zur Unterstützung der demokratischen Rechte des belarussischen Volkes und als Reaktion auf die anhaltende Brutalität der belarussischen Behörden hat der Rat der EU Donnerstag (17. Dezember) weitere Sanktionen angenommen. Diese Sanktionen richten sich gegen hochrangige Beamte, die für die andauernde gewaltsame Unterdrückung und Einschüchterung von friedlichen Demonstranten, Oppositionellen und Journalisten verantwortlich sind. Sie richten sich auch gegen Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen, die vom Regime von Alexander Lukaschenko profitieren und/oder es unterstützen.
In der Erklärung des Rates dazu heißt es: „Diese Entscheidung zielt darauf ab, eine deutliche Botschaft an die verantwortlichen politischen und wirtschaftlichen Akteure zu senden, dass ihre Unterstützung des Regimes einen Preis hat.“
Zu den restriktiven Maßnahmen gehören Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Das Reiseverbot hindert die gelisteten Personen an der Einreise in oder Durchreise durch EU-Territorien, während das Einfrieren von Vermögenswerten gegen die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen der gelisteten Personen eingesetzt wird. Darüber hinaus ist es EU-Bürgern und Unternehmen untersagt, den gelisteten Personen und Einrichtungen Gelder zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt sind nun 88 Personen und 7 Einrichtungen im Rahmen der Sanktionsregelung gegen Belarus benannt. Der Beschluss folgt der Einigung, die die EU-Außenminister bei ihrer Videokonferenz am 19. November 2020 erzielt haben. Die Sanktionen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
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Pressemitteilung des Rates
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.