Borrell: USA können „Zurückschnappen“ der Iran-Sanktionen nicht erzwingen © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

21.08.2020 Brüssel. Die Vereinigten Staaten können das „Zurückschnappen“ aller Sanktionen gegen den Iran über den sogenannten „Snapback“-Mechanismus des Atomabkommens mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) nicht auslösen, da die USA bereits im Mai 2018 einseitig aus dem Atomabkommen ausgestiegen sind. Das erklärte der Hohe Beauftragte der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik und Koordinator des JCPOA, Josep Borrell, gestern (Donnerstag) Abend. „Ich werde weiterhin alles Mögliche tun, um die Erhaltung und vollständige Umsetzung des JCPOA durch alle zu gewährleisten. Der JCPOA bleibt ein wichtiger Pfeiler für die weltweite Abrüstungs- und Nichtverbreitungsarchitektur und trägt zur regionalen Sicherheit bei.“

Borrell erklärte, er nehme die Ankündigung der USA bezüglich des so genannten „Snapback“-Mechanismus der UN-Sanktionen gemäß der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates zur Kenntnis. Da die Vereinigten Staaten aber am 8. Mai 2018 durch eine Präsidialentscheidung einseitig ihre Teilnahme am JCPOA eingestellt und sich in der Folge nicht mehr an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem JCPOA beteiligt hätten, könnten die USA daher nicht als JCPOA-Teilnehmerstaat im Sinne einer möglichen, in der Resolution vorgesehenen Rücknahme der Sanktionen betrachtet werden.

Links zum Thema:

Das Statement des Hohen Vertreters im englischen Original

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.