12.02.2019 Brüssel. Erhebliche Störungen des grenzüberschreitenden Eisenbahnbetriebs, insbesondere für den Tunnel durch den Ärmelkanal, könnte es geben, wenn das Vereinigte Königreich am 30. März ohne ein Abkommen aus der EU ausscheiden sollte. Das will die EU-Kommission verhindern und hat heute (Dienstag) einen Vorschlag unterbreitet, der die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und den Zugang zum Schienennetz absichern soll: Sicherheitsgenehmigungen für bestimmte Teile der Eisenbahninfrastruktur sollen für einen streng begrenzten Zeitraum von drei Monaten weiter gültig sein, damit langfristige Lösungen im Einklang mit dem EU-Recht gefunden werden können.
Neben diesem Vorschlag ist es ebenso wichtig, dass die betroffenen Unternehmen und nationalen Behörden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den EU-Vorschriften über Triebfahrzeugführerscheine, Marktzugang sowie Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen, die für den Betrieb in der EU erforderlich sind, nachzukommen.
Der heutige Vorschlag folgt den Forderungen des Europäischen Rates (Artikel 50) vom November und Dezember 2018, die Vorbereitungen auf allen Ebenen zu intensivieren und der Annahme des „No deal“- Aktionsplans der Kommission am 19. Dezember 2018.
Der Vorschlag hat vorübergehenden Charakter, ist im Umfang begrenzt und wird von der EU einseitig angenommen.
Links zum Thema:
Brexit Preparedness: European Commission adopts “no-deal” contingency measure for railway safety and connectivity
Presseinformation der EU-Kommission vom 12.02.2019.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.