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  • Brexit: Kommission informiert EU-Unternehmen zur Vorbereitung auf No-Deal-Szenario im Bereich Zoll

18.02.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Montag) ihre Informationskampagne intensiviert, um EU-Unternehmen auf ein mögliches No-Deal-Szenario im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) vorzubereiten. Den Unternehmen stehen damit eine Reihe von Unterlagen in allen EU-Sprachen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste, die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet. „Da der 29. März und damit die Gefahr eines No-Deal-Brexits immer näher rücken, setzen die Europäische Kommission und die nationalen Zollbehörden alles daran, um für die Einführung von Kontrollen des Warenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gerüstet zu sein“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll.

„Dies ist unabdingbar, um unsere Verbraucher und unseren Binnenmarkt zu schützen. Vieles hängt davon ab, ob die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, in der Lage sind, sich schnell mit den Zollvorschriften vertraut zu machen, die im Falle eines No-Deals ab dem ersten Tag Anwendung finden werden. Unsere Informationskampagne soll den Unternehmen dabei helfen, denn wir dürfen keine Zeit verlieren“, so Moscovici weiter.

Die heute eingeleitete Kampagne ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, Vorbereitungen für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen zu treffen. Dies steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Artikel 50) vom Dezember 2018, in denen eine intensivere Vorsorge auf allen Ebenen gefordert worden war.

Bei der heute gestarteten Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen:

  • prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z.B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;
  • erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;
  • Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

Die Gesamtauswirkungen eines No-Deal-Szenarios können nicht abgefedert werden. Nichtsdestoweniger soll die heutige Kampagne die nationalen Anstrengungen zur Information der Unternehmen in der EU ergänzen und dazu beitragen, betroffene Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 zu erreichen.

Auch in den Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass die nationalen Zolleinrichtungen und die nationale Logistik für ein No-Deal-Szenario gerüstet sind. Dabei werden die Länder von der Kommission unterstützt.

Hintergrund

Die Ratifizierung des Austrittsabkommens ist und bleibt Ziel und Priorität der Kommission. Allerdings besteht nach wie vor Ungewissheit, ob es zu einer Ratifizierung kommen wird. Angesichts der Gefahr eines No-Deal-Szenarios hat die Kommission seit Dezember 2017 intensive Vorsorgemaßnahmen getroffen. Sie hat die europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten, bestehende Risiken zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Wie die Kommission in ihrer ersten Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit vom 19. Juli 2018 betont hat, wird der Beschluss des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, unabhängig vom geplanten Szenario erhebliche Störungen verursachen.

Die Interessenträger sowie die nationalen und die EU-Behörden müssen sich auf zwei mögliche Hauptszenarien vorbereiten:

  • Wird das Austrittsabkommen vor dem 30. März 2019 ratifiziert, gilt das EU-Recht ab dem 1. Januar 2021, d.h. nach einer Übergangsphase von 21 Monaten, nicht länger für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet. Im Austrittsabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, den Übergangszeitraum einmalig um bis zu ein oder zwei Jahre zu verlängern.
  • Wird das Austrittsabkommen hingegen nicht vor dem 30. März 2019 ratifiziert, gibt es keine Übergangsphase, und das EU-Recht gilt ab dem 30. März 2019 nicht länger für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet. Dies wird als No-Deal-Szenario oder als „Sturz in den Abgrund“ bezeichnet.

Infolge der Aufforderungen des Europäischen Rates (Artikel 50) im November und Dezember 2018, die Vorsorgemaßnahmen auf allen Ebenen zu intensivieren‚ nahm die Kommission am 19. Dezember 2018 einen Notfall-Aktionsplan und mehrere legislative Maßnahmen, auch im Zollbereich, an. Bereits zuvor waren Mitteilungen im November und im Juli 2018 veröffentlicht worden.

Bei einem No-Deal-Szenario werden Waren, die aus dem Vereinigten Königreich kommen oder in das Vereinigte Königreich verbracht werden, als Einfuhren aus einem bzw. Ausfuhren in ein „Drittland“ behandelt. Dies bedeutet, dass bei der Ein- und Ausfuhr die Zollförmlichkeiten und -kontrollen gelten. Bei der Einfuhr werden Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern erhoben, während Ausfuhren in das Vereinigte Königreich von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Kommission hat eine Reihe von Mitteilungen in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht, die darauf abstellen, Interessenträger und Reisende besser über die Folgen eines No-Deal-Szenarios für ihre Unternehmen im Bereich Zollverfahren, indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern), Präferenzursprungsregeln und Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen zu informieren.

Auch die Maßnahmen auf Mitgliedstaatsebene sind von zentraler Bedeutung. So spielen die nationalen Behörden bei der Beobachtung und Lenkung der Vorbereitungen der Wirtschaft auf den Brexit eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission technische Beratungen mit den Mitgliedstaaten der EU-27 über die Vorbereitung auf den Brexit geführt, bei denen sowohl allgemeine Fragen als auch sektorspezifische, rechtliche und verwaltungstechnischen Schritte erörtert wurden. Auch fanden bereits mehrere Besuche in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt, um sicherzustellen, dass die nationale Notfallplanung planmäßig verläuft, und um alle etwaigen Unklarheiten hinsichtlich des Vorbereitungsprozesses zu beseitigen.

Links zum Thema:

Website der GD TAXUD zur Vorbereitung von Unternehmen auf den Brexit

Checkliste für Unternehmen, die nach dem 30. März Handelsgeschäfte mit dem Vereinigten Königreich fortsetzen oder aufnehmen wollen

Überblick über die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten

Fragen und Antworten zum Notfall-Aktionsplan der Kommission vom 19. Dezember 2019

Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit mit Link zu den Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.