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  • Brexit: Kommission informiert über Vorbereitungen auf „No Deal“-Szenario für Verkehrswesen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

04.04.2019 Brüssel. Die Europäische Union ist im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen („No Deal“-Szenario) auch in den Sektoren Verkehr, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorbereitet. Über die Einzelheiten haben Verkehrskommissarin Violeta Bulc und Vizepräsident Jyrki Katainen heute (Donnerstag) in Brüssel informiert. Ein ungeregelter Brexit hätte auch in diesen Bereichen erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger und zahlreiche Unternehmen. „Deswegen haben die Kommission und die EU27 in den vergangenen beiden Jahren intensiv daran gearbeitet, sich auf die Herausforderungen eines ‚No Deal‘-Szenarios vorzubereiten“, sagte Katainen.

Ein harter Brexit werde in jedem Fall teuer und disruptiv, so Katainen. Im Fall eines Austritts ohne Abkommen würde das Vereinigte Königreich ohne Übergangsfrist aus dem EU-weit geltenden Regelwerk für die Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie dem gemeinsamen Monitoring-System ausscheiden. Die EU27 könnten sich in diesem Fall nicht einfach darauf verlassen, dass das Vereinigte Königreich kürzlich noch Teil der EU war. Die Vorbereitungen der vergangenen zwei Jahre zielten deshalb unter anderem darauf ab, die nahtlose Versorgung mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten.

So haben die EU-Behörden bereits seit 2017 darauf gedrängt, dass die Hersteller von Arzneimitteln die Vermarktungsgenehmigungen für ihre Produkte gegebenenfalls aus dem Vereinigten Königreich in eines der EU27-Länder übertragen – eine wichtige Voraussetzung, um sie nach einem ungeordneten Brexit weiter innerhalb der EU verkaufen zu können. Ausführliche Informationen gibt es hier bei der Europäischen Arzneimittelagentur. Zudem steht die Kommission in koordinierender Rolle bereit, um die Lieferkette von Arzneimitteln zu sichern. Ähnlich gilt dies für Medizinprodukte: auch für diese muss im Sinne der Patientensicherheit die Zertifizierung durch eine Behörde innerhalb der EU erfolgen.

Die Lebensmittelstandards in der EU gehören zu den höchsten der Welt. Um diese zu sichern, wird es Grenzkontrollen beim Import von Produkten tierischen Ursprungs oder Tieren aus dem Vereinigten Königreich geben müssen, wenn Großbritannien ohne Übergangsregeln austritt. Zu diesem Zweck haben die betroffenen EU-Länder wie Frankreich und Belgien bereits zusätzliches Personal eingestellt. Mit den irischen Behörden sei die Kommission in intensivem Kontakt, um eine harte Grenze auf der Insel zu verhindern und gegebenenfalls notwendige Kontrollen abseits der Grenze durchzuführen. Niemand wolle das Karfreitagsabkommen aufs Spiel setzen, unterstrich Katainen.

Auch über kommerzielle Tiertransporte hinaus wird ein sogenannter harter Brexit Auswirkungen haben: „Haustiere werden weiterhin reisen können, aber die Bedingungen werden sich ändern, da neue Kontrollen an den Grenzen der EU mit dem Vereinigten Königreich durchgeführt werden müssen“, so Katainen.

Aus Sicht der Europäischen Kommission bleibt ein geordneter Brexit auf Basis des zwischen den EU27 und Großbritannien ausgehandelten Austrittsabkommens die beste Lösung. Die Kommission respektiert, aber bedauert, die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten.

Vorbereitungen für ein mögliches „No Deal“-Szenario im Luft-, Straßen- und Schienenverkehr

Die Maßnahmen im Luft-, Straßen- und Schienenverkehr, denen die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament in Rekordzeit zugestimmt haben, ermöglichen es, die sichere grundlegende Verbindung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für einen begrenzten Zeitraum aufrechtzuerhalten, sofern das Vereinigte Königreich ein angemessenes Sicherheitsniveau garantiert und Unternehmen und Betreiber aus der EU gleich behandelt.

Aufgrund der Neuausrichtung des Kernnetzkorridors Nordsee – Mittelmeer werden neue Seeverbindungen zwischen Irland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden dem Kernnetz hinzugefügt. Diese neuen Anbindungen werden über Connecting Europe Facility (CEF) gefördert.

Außerdem soll die überarbeitete Verordnung zu Schiffsüberprüfungen Rechtssicherheit und Geschäftskontinuität in der Schifffahrt gewährleisten.

Links zum Thema:

Pressekonferenz von Jyrki Katainen vom 4.4. (alle Sprachversionen)

Website zu den Brexit-Vorbereitungen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr

Gemeinsame Regeln zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr

Verordnung über Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr

Deutsche Verordnung zu den Vorbereitungen im Verkehrssektor

Brexit-Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger

Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit

Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten

Websites der Mitgliedstaaten für den Fall eines Austritts ohne Abkommen

Mitteilung zu Reisen

Factsheets über Reisen, Bürgerrechte, Studienaufenthalte und Verbraucherrechte

Fragen und Antworten zu Erasmus

Fragen und Antworten zu einem No-Deal-Szenario

Informationen für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben

Für EU-Unternehmen

Auswahl von Materialien über Zölle und indirekte Steuern (einschließlich einer einfachen 5-Punkte-Checkliste) für Unternehmen

Informationen zur Landwirtschaft

Informationsblatt „Sieben Dinge, die Unternehmen in den 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten“

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.