Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen wie auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil unseres Luftraums, dem sogenannten U-Space, operieren können. Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind.