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Die Kommission hat heute (Freitag) eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung gezogen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Vor dem Europäischen Datenschutztag am kommenden Montag (28.01.) veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend war, bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte.
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Gute Nachrichten für Familien in Europa: berufstätige Eltern erhalten künftig mehr Rechte, um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern zu können. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten gestern (Donnerstag) vorläufig geeinigt. Die Kommission begrüßte die Entscheidung als „riesigen Schritt hin zu einem sozialeren Europa.“
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten betreffen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet oder verschärft die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Energie, Umwelt, Binnenmarkt, Justiz und Steuern. In einem Fall, nämlich der Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, hat die Kommission entschieden, Klage gegen Deutschland zu erheben.