25.01.2019 Brüssel. Die Kommission hat heute (Freitag) eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung gezogen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Vor dem Europäischen Datenschutztag am kommenden Montag (28.01.) veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend war, bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte.
Die Kommission begrüßte die positiven Auswirkungen der neuen Datenschutzregeln in einer gemeinsamen Erklärung: „Eines der Hauptziele der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die Handlungskompetenz der Menschen zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über eine der wertvollsten Ressourcen der modernen Wirtschaft – ihre Daten – zu geben. Wir können dieses Ziel nur erreichen, wenn sich die Menschen ihrer Rechte und der Folgen ihrer Entscheidungen vollständig bewusst sind.“
In der gemeinsamen Erklärung der Ersten Kommissionsvizepräsidenten Timmermans, des Vizepräsidenten Ansip sowie der Kommissiarinnen Jourová und Gabriel heißt es weiter: „Der diesjährige Datenschutztag wird acht Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 begangen. Wir sind stolz darauf, über die weltweit strengsten und modernsten Datenschutzvorschriften zu verfügen, mit denen wir global neue Standards setzen. Der Fall Facebook/Cambridge Analytica und die jüngsten Datenschutzverletzungen zeigen, dass wir richtig handeln. Es geht nicht nur um den Schutz unserer Privatsphäre, sondern auch darum, unsere Demokratien zu schützen und die Nachhaltigkeit unserer datengesteuerten Volkswirtschaften sicherzustellen.
Bereits jetzt zeichnen sich die positiven Auswirkungen der neuen Vorschriften ab. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden – und sie nehmen nun diese Rechte wahr, wie die nationalen Datenschutzbehörden tagtäglich feststellen können. Bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.
Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären.
Die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist inzwischen weit fortgeschritten. Zwar sind fünf Mitgliedstaaten in Verzug, doch wir sind zuversichtlich, dass sie ihre Rechtsrahmen schnellstmöglich an die neuen EU-weiten Vorschriften anpassen. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin überwachen, um mögliche Mängel zu beheben und dazu beizutragen, dass die Datenschutzvorschriften so bald wie möglich in der ganzen EU gelten.
Auf internationaler Ebene zeichnet sich ein klarer Trend hin zu modernen Datenschutzvorschriften ab. Dies erleichtert den Datenaustausch und fördert den Handel. Das beste Beispiel hierfür ist der jüngste Erlass unserer gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen in Bezug auf Japan. Damit haben wir den weltweit größten Raum für freie und sichere Datenströme geschaffen. Heute gewährleistet Europa nicht nur in seinem eigenen Hoheitsbereich strenge Datenschutzvorschriften, sondern nimmt auch weltweit eine Vorreiterrolle ein.“
Hintergrund
Im Jahr 2006 führte der Europarat einen Datenschutztag ein, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird. Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft (siehe Erklärung). Im Januar 2018 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden, um die reibungslose Anwendung der seit dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen in der gesamten EU zu erleichtern. Darüber hinaus richtete die Kommission ein neues Online-Tool ein, um Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger über die neuen Vorschriften zu informieren.
Im Januar 2017 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über Datenströme und Datenschutz, in der die Strategie der EU im Bereich der internationalen Datenströme und des Datenschutzes dargelegt wird. Der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses in Bezug auf Japan am 23. Januar 2019 ist ein erstes greifbares Ergebnis dieser Strategie. Hierdurch werden personenbezogene Daten auf der Grundlage solider Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften fließen können. Die Kommission verhandelt derzeit auch mit Südkorea über einen Angemessenheitsbeschluss.
Die Kommission wird eine Sensibilisierungskampagne starten, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dabei zu helfen, ihre neuen Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Zudem wird sie im Juni 2019 eine Veranstaltung organisieren, um mit Behörden, Unternehmen und anderen Akteuren ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Bilanz zu ziehen.
Links zum Thema:
Infografik – Datenschutz-Grundverordnung in Zahlen
Factsheet zur Widerlegung von Vorurteilen
Sieben Schritte für Unternehmen zur Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Datenschutzbehörden
Leitfaden der Kommission zur Anwendung des EU-Datenschutzrechts im Zusammenhang mit Wahlen
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.