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Die Europäische Kommission will im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern beitragen. Mehr als 90 Prozent der Online-Käufe erfolgen über einen Zahlungsdienstleister wie Kreditkarten- und Lastschriftanbieter. Die von diesen Unternehmen gespeicherten Daten können den Finanzämtern ein nützliches Instrument zur Kontrolle der Mehrwertsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die Hand geben.
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Betrug und Fälschung beim bargeldlosen Zahlungsverkehr soll künftig schärfer bekämpft werden. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich gestern auf entsprechende Vorschriften geeinigt. Online-Betrug dient häufig zur Finanzierung anderer krimineller Aktivitäten wie Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel. Dank der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten wesentlich mehr Möglichkeiten, Cyberkriminelle abzuschrecken, zu verfolgen und zu bestrafen.
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Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern über den Vorschlag der Kommission geeinigt, eine zentrale Online-Datenbank auf der Grundlage des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS einzurichten.