Digitalisierung des Finanzsektors: Modern und kostengünstig bezahlen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

24.09.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ein Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgelegt, das eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie Legislativvorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme umfasst. Damit will die Kommission Europas Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Finanzsektor fördern. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mehr Auswahl für moderne Zahlungsweisen und Finanzdienstleistungen erhoffen. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Gleichzeitig werden Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: „Die Zukunft des Finanzsektors ist digital. Während des Lockdowns haben wir erlebt, wie die Menschen mithilfe digitaler Technologien wie Online-Banking Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen konnten. Technologien können Verbrauchern und Unternehmen viel mehr bieten. Wir sollten an den digitalen Wandel proaktiv herangehen und dabei potenzielle Risiken eindämmen. Darum geht es bei dem heute verabschiedeten Paket. Die Europäerinnen und Europäer werden von einem innovativen digitalen Binnenmarkt für das Finanzwesen profitieren, der für die wirtschaftliche Erholung Europas von entscheidender Bedeutung sein wird, weil er den Verbrauchern bessere Finanzprodukte bietet und neue Finanzierungskanäle für Unternehmen eröffnet.“

Das heute vorgestellte Paket umfasst eine Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors, eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr, Legislativvorschläge für einen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte und Vorschläge für einen EU-Rechtsrahmen bezüglich der Betriebsstabilität digitaler Systeme.

Eine Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors: Auf dem Weg zu einem europäischen Finanzdatenraum – neue Wege zur Bereitstellung von Finanzmitteln für KMU – bessere Finanzprodukte für die Verbraucher

Ziel der heute verabschiedeten Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors ist es, Europas Finanzdienstleistungen verstärkt digital auszurichten und verantwortungsbewusste Innovationen sowie den Wettbewerb zwischen den Finanzdienstleistern in der EU zu fördern. Sie wird die Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts verringern, damit Verbraucher über Grenzen hinweg Zugang zu Finanzprodukten erhalten und FinTech-Start-ups expandieren und wachsen können.

Durch diese Strategie werden die EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen an das digitale Zeitalter und an Anwendungen wie künstliche Intelligenz und Blockchain angepasst. Die Datenverwaltung ist auch ein zentrales Element der heute angenommenen Strategie. Im Einklang mit der umfassenderen Datenstrategie der Kommission besteht das Ziel der heute verabschiedeten Maßnahmen darin, den Datenaustausch und offene Finanzierungen („Open Finance“) zu fördern und gleichzeitig die sehr hohen Standards der EU in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu wahren. Schließlich zielt die Strategie darauf ab, für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen – sowohl traditionelle Banken als auch Technologieunternehmen – gemäß dem Grundsatz „Gleiche Tätigkeit, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ zu sorgen.

Eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr: Modern und kostengünstig bezahlen

Die heute verabschiedete Strategie zielt darauf ab, den europäischen Bürgern und Unternehmen sichere, schnelle und zuverlässige Zahlungsdienste zur Verfügung zu stellen. Sie wird es den Verbrauchern erleichtern, in Geschäften zu bezahlen sowie einen sicheren und bequemen Online-Handel ermöglichen. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Dadurch werden Zahlungen in Euro zwischen der EU und anderen Ländern vereinfacht. Mit der Strategie werden im Inland entwickelte und gesamteuropäische Zahlungslösungen gefördert.

Legislativvorschläge zu Kryptowerten: Chancen nutzen, Risiken mindern

Die Kommission hat heute erstmals neue Rechtsvorschriften über Kryptowerte (eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die elektronisch gespeichert und gehandelt werden können) vorgelegt. Mit der „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA) werden Innovationen gefördert. Gleichzeitig wird damit bezweckt, die Finanzstabilität zu wahren und Anleger vor Risiken schützen. Dies schafft Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Emittenten und Anbieter von Kryptowerten. Die neuen Vorschriften werden es in einem Mitgliedstaat zugelassenen Betreibern ermöglichen, ihre Dienste in der gesamten EU zu erbringen (Konzept des Europäischen Passes). Als Sicherheitsvorkehrungen sind Eigenkapitalanforderungen, die Verwahrung von Vermögenswerten, ein den Anlegern zur Verfügung stehendes obligatorisches Beschwerdeverfahren und Rechte des Anlegers gegenüber dem Emittenten vorgesehen. Emittenten bedeutender mit Vermögenswerten hinterlegter Kryptowerte („globale Stablecoins“) würden strengeren Anforderungen unterliegen (z.B. in Bezug auf Eigenkapital, Anlegerrechte und Aufsicht).

Die Kommission legt heute auch einen Vorschlag für eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen vor, mit denen angestrebt wird, Transaktionen mit Finanzinstrumenten in Form von Kryptowerten zu tätigen und abzuwickeln. Bei der Pilotregelung handelt es sich um ein „Sandkasten“-Konzept (oder kontrolliertes Umfeld), das Ausnahmen von bestehenden Vorschriften vorsieht, sodass Regulierungsbehörden Erfahrungen mit dem Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie in Marktinfrastrukturen sammeln können und zugleich sichergestellt wird, dass sie mit Risiken in Bezug auf Anlegerschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität richtig umgehen. Die Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, die geltenden Vorschriften in der Praxis zu erproben und mehr darüber zu erfahren, wie sie funktionieren.

Legislativvorschläge zur Betriebsstabilität digitaler Systeme: Cyberangriffe abblocken und die Aufsicht bei ausgelagerten Dienstleistungen verbessern

Technologieunternehmen gewinnen im Finanzbereich – sowohl als IT-Anbieter für Finanzunternehmen als auch als Anbieter von Finanzdienstleistungen selbst – vermehrt an Bedeutung. Mit dem heute vorgeschlagenen Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Cyberangriffe und andere Risiken abzumildern. Durch diese Rechtsvorschrift werden alle Unternehmen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie jeder Art von Störungen und Bedrohungen standhalten können, die mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu tun haben. Mit dem heute verabschiedeten Vorschlag wird auch ein Aufsichtsrahmen für IKT-Anbieter wie Cloud-Computing-Dienstleister eingeführt.

Hintergrund

Das heute vorgelegte Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors baut auf den Arbeiten auf, die im Rahmen des FinTech-Aktionsplans aus dem Jahr 2018 sowie vom Europäischen Parlament, den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und anderen Experten durchgeführt wurden. Bei der Ausarbeitung dieses Pakets hat die Kommission auf verschiedenste Weise mit Interessenträgern und der Öffentlichkeit zusammengearbeitet. Die Kommission organisierte Informationsveranstaltungen zur Digitalisierung des Finanzsektors in Form einer Reihe von Zusammenkünften mit Interessenträgern, die im Frühjahr 2020 in den Mitgliedstaaten und in Brüssel stattfanden. Darüber hinaus hatte die Kommission drei öffentliche Konsultationen durchgeführt, um Rückmeldungen eines breiten Spektrums von Interessenträgern einzuholen [1].

Im Bereich des Massenzahlungsverkehrs war die zweite Zahlungsdienste-Richtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD2) bereits ein wichtiger Schritt auf legislativer Ebene. Die PSD2 wird jedoch im vierten Quartal 2021 überprüft und erforderlichenfalls angepasst, um die Umsetzung der Strategie für den Massenzahlungsverkehr zu unterstützen. Darüber hinaus hatte die Kommission im ersten Halbjahr 2020 eine öffentliche Konsultation zu einer Strategie für den Massenzahlungsverkehr in Europa durchgeführt und die Beiträge der Konsultationsteilnehmer bei der Gestaltung der einschlägigen Maßnahmen der EU berücksichtigt.

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Fragen und Antworten

Factsheet

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.