DSA: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Shein ein © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

17.02.2026 Brüssel. Wegen süchtig machenden Designs, mangelnder Transparenz der Empfehlungssysteme sowie des Verkaufs illegaler Produkte, darunter kinderähnliche Sexpuppen, hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen Shein eingeleitet. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden. Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und seine Verantwortung einhält.“

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, beispielsweise durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis nicht vor.

Hintergrund

Die heutige Entscheidung folgt auf vorläufige Analysen der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission sowie der von Dritten übermittelten Informationen.

Die Kommission hat Shein am 28. Juni 2024, am 6. Februar 2025 und am 26. November 2025 drei Auskunftsersuchen übermittelt, um weitere Informationen über die Einhaltung des DSA durch das Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Minderjährigen sowie über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme, zu erhalten.

Links zum Thema:

Die vollständige Pressemitteilung 

Gesetz über digitale Dienste

Designierte Online-Plattformen

 Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland