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Durchbruch bei Verhandlungen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über neues Partnerschaftsabkommen mit der EU © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

04.12.2020 Brüssel. Die Chefunterhändler der EU und der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten haben gestern (Donnerstag) eine politische Einigung über ein neues Partnerschaftsabkommen erzielt, das an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten wird. Das Abkommen muss von den Vertragsparteien noch gebilligt, unterzeichnet und ratifiziert werden und wird dann der Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sein. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen, von nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Frieden und Sicherheit. Gemeinsam verfügen die EU und die 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über mehr als die Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen, ihre Bevölkerung beträgt insgesamt 1,5 Milliarden Menschen.

Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, wird es als neuer Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den 79 Mitgliedern der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OAKPS) – vormals AKP-Staatengruppe – in den kommenden zwanzig Jahren dienen.

Die EU-Kommissarin für internationale Partnerschaften und EU-Chefunterhändlerin, Jutta Urpilainen, erklärte dazu: „Die heutige Einigung ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Ära für die EU, Afrika, die Karibik und den Pazifik. Die Menschen in all diesen vier Regionen der Welt werden von diesem ehrgeizigen Abkommen profitieren, das es uns ermöglichen wird, die neuen Gegebenheiten und Herausforderungen als globale Akteure besser zu bewältigen.“ Mit dem neuen Abkommen werden die Mitgliedstaaten der EU und der OAKPS besser gerüstet sein, um auf neue Bedürfnisse und globale Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie, den Klimawandel, die Meerespolitik, Migration, Frieden und Sicherheit zu reagieren.

Das neue Partnerschaftsabkommen besteht aus einem „Grundlagenteil“, in dem die Werte und Grundsätze der EU und der AKP-Staaten dargelegt und die folgenden strategischen Schwerpunktbereiche ausgewiesen werden, in denen beide Seiten zusammenarbeiten wollen:

i) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung,

ii) Frieden und Sicherheit,

iii) menschliche und soziale Entwicklung,

iv) ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel,

v) inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung sowie

vi) Migration und Mobilität.

Dieser Grundlagenteil des Partnerschaftsabkommens wird durch drei spezifische handlungsorientierte Regionalprotokolle (Afrika, Karibik, Pazifik) ergänzt, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten sind. Dies wird einen bislang beispiellosen regionalen Fokusermöglichen. Die Regionalprotokolle werden über eigene Verwaltungsstrukturen verfügen, die u.a. gemeinsame Parlamentsausschüsse umfassen und die Steuerung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Regionen ermöglichen. Darüber hinaus wird ein übergreifender gemeinsamer OAKPS-EU-Rahmen mit starker parlamentarischer Beteiligung geschaffen.

Auf dem AKP-Gipfeltreffen im Dezember 2019 nahm die AKP-Staatengruppe das überarbeitete Abkommen von Georgetown an und billigte damit eine Namensänderung. Im April 2020 wurde aus der Gruppe der AKP-Staaten die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS).

Nächste Schritte

Nachdem die Chefunterhändler nun eine politische Einigung erzielt haben, wird der Text interne Verfahren durchlaufen, bevor er von den Chefunterhändlern paraphiert werden kann. Die Paraphierung markiert den Abschluss der Verhandlungen. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021. Um in Kraft treten zu können, muss das Abkommen von einer Mindestauswahl und -zahl von Vertragsparteien geschlossen oder ratifiziert werden. Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens bedürfen der Zustimmung des Rates auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission.

Obwohl eine politische Einigung erzielt wurde, wird vorgeschlagen, das Cotonou-Abkommen weiter zu verlängern, um genügend Zeit für die Durchführung der oben genannten internen EU-Verfahren zu haben. Die EU erklärt sich bereit, das Cotonou-Abkommen bis zum 30. November 2021 zu verlängern, sofern das neue Abkommen nicht vor diesem Datum in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.

Links zum Thema:

Cotonou-Folgeabkommen: Verhandlungsführer erzielen politische Einigung über neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
Presseinformation der EU-Kommission vom 04.12.2020.

Fragen und Antworten zur politischen Einigung über Cotonou-Folgeabkommen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.