28.03.2018 Brüssel. Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates der EU (Ministerrat) haben am Montagabend (26. März) eine vorläufige Einigung auf neue Regeln der Europäischen Union (EU) zur Überwachung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauchsdaten neuer schwerer Nutzfahrzeuge (HDVs), d.h. Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse, erzielt. EU-Kommissar Miguel Arias Cañete, zuständig für Klimapolitik und Energie, begrüßte die Einigung: „Die Verringerung der steigenden CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge ist der Europäischen Union ein echtes Anliegen, wie diese Einigung ganz klar belegt. Ich danke dem Europäischen Parlament und dem Rat für die harte Arbeit, der wir diese Einigung zu verdanken haben.“ Cañete weiter: „Mit diesem neuen, robusten, zuverlässigen und transparenten Überwachungs- und Berichtssystem können wir jetzt den nächsten Schritt ins Auge fassen: Den Vorschlag von Standards für CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge im Mai 2018.“

Die neuen Vorschriften sind Teil der EU-Strategie für emissionsarme Mobilität und der Mitteilung der Europäischen Kommission über emissionsarme Mobilität, in der Maßnahmen für eine grundlegende Modernisierung der europäischen Mobilität und des Verkehrs dargelegt werden. Die Umstellung auf eine saubere und nachhaltige Mobilität ist für die Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürger von wesentlicher Bedeutung und trägt zu den Klimazielen der EU im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens bei.

Der Übergang zur sauberen Mobilität bietet große Chancen für die europäische Wirtschaft und stärkt die weltweite Führungsrolle der EU bei sauberen Fahrzeugen. Die Überwachung und Berichterstattung über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge wird auch die Transparenz erhöhen, die es den Verkehrsunternehmen ermöglicht, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und Kraftstoffkosten zu sparen. Sie wird auch die Innovation unter den europäischen Herstellern vorantreiben.

Bestandteile der neuen EU-Verordnung sind:

  • Die EU-Mitgliedstaaten überwachen und melden die Registrierungsdaten aller in einem Kalenderjahr neu zugelassenen HDVs, einschließlich der Anhänger.
  • Fahrzeughersteller überwachen und melden Informationen zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch, die nach dem Zertifizierungsverfahren für jedes neue Fahrzeug ermittelt werden, das mit dem Vehicle Energy Consumption Calculation Tool (VECTO) während eines Kalenderjahres simuliert wird.
  • Die EU-Kommission wird die gemeldeten Daten in einem von der Europäischen Umweltagentur verwalteten Register öffentlich zugänglich zu machen. Sensible Daten werden aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten und des fairen Wettbewerbs nicht veröffentlicht, d.h. die Fahrzeug-Identifikationsnummern und die Namen der Komponentenhersteller. Einige andere Daten werden in einem Bereichsformat veröffentlicht, d.h. der Luftwiderstandswert jedes Fahrzeugs.
  • Die EU-Kommission wird ein System von Verwaltungsstrafen für den Fall einführen, dass die Fahrzeughersteller die Daten nicht melden oder gefälschte Daten melden.
  • Die EU-Kommission wird ein System zur Überwachung und Berichterstattung über die Ergebnisse künftiger Straßenversuche zur Überprüfung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen einrichten.

Nächste Schritte

Die am Montagabend erzielte Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat, in dem die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, förmlich genehmigt werden. Nach der Genehmigung wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Links zum Thema:

CO2 emissions of lorries, buses and coaches: provisional agreement with Parliament on new rules for monitoring and reporting
PresseInformation des Rates der EU vom 27. März 2018.

Reducing CO2 emissions from Heavy-Duty Vehicles (HDV)
Informationen und Dokumente der EU-Kommission zum Thema.

New determination of CO2 emissions and fuel consumption of trucks from 1 January 2019
Informationen der EU-Kommission vom 3. Januar 2018 zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Lkw ab 1. Januar 2019.