29.01.2019 Brüssel. Europäisches Parlament und Rat haben sich heute (Dienstag) auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Die Kommission begrüßte die vorläufige Einigung. „Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU wird verbessert. Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig haben sie auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gelten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten (Preisnachlässe, Erstattungen usw.). Die Unternehmen werden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb profitieren“, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt‚ und EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

In Kombination mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings stellt die neue Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft die jüngste Errungenschaft der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dar, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringt.

Kommissionspräsident Ansip und Justizkommissarin Jourová erklärten weiter: „Für den Verbraucher besteht einer der größten Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU darin, dass man Waren in einem beliebigen EU-Land ohne zusätzliche Kosten einfach per Mausklick kaufen kann. Die Unternehmen wiederum können ihre Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte Millionen potenzieller Kunden überall in der EU anbieten. Dies kann nur funktionieren, wenn in der gesamten EU klare, moderne und einheitliche Regeln gelten. Mit der Einigung über die neuen von uns vorgelegten Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und den Warenhandel sind wir diesem Ziel einen weiteren Schritt nähergekommen.

Wir möchten dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie sich für Lösungen eingesetzt haben, die den Herausforderungen gerecht werden, mit denen die Verbraucher und Händler in einem stark digitalisierten Umfeld ohne Grenzen konfrontiert sind. Die heute erzielte Einigung wird das Vertrauen der Verbraucher stärken und damit auch die Wirtschaft ankurbeln. Letztlich wird ein größeres Angebot an digitalen Inhalten und Waren in ganz Europa den Verbrauchern mehr Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen bringen – und genau darum geht es beim digitalen Binnenmarkt. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament und der Rat sich genauso für zwei weitere vorrangige Vorhaben der EU engagieren, bei denen es darum geht, das nach unserem Vorschlag modernisierte Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation auf den Weg zu bringen.“

Die nächsten Schritte

Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Im Anschluss daran werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.

Hintergrund

Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen. Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial immer noch nicht aus:

Am 9. Dezember 2015 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z. B. den Kauf von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel ausgeweitet. Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts, die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, ist die eben erzielte vorläufige Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.

Links zum Thema:

Europäischer digitaler Binnenmarkt: Ankündigung von Präsident Juncker (Video)

Website zum digitalen Binnenmarkt (#DigitalSingleMarket)

Ein digitaler Binnenmarkt für Europa: Kommission stellt 16 Initiativen zur Verwirklichung vor (6. Mai 2015)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.