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  • Elektronische Beweismittel: Kommission legt Mandate für Verhandlungen mit den USA und dem Europarat vor

05.02.2019 Brüssel. Die Kommission will den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln erleichtern. Dazu hat sie heute (Dienstag) zwei Verhandlungsmandate vorgelegt: eines für Verhandlungen mit den USA und ein weiteres für das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats „Budapest“ über Internetkriminalität. Beide Mandate müssen noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden. „Verbrecher nutzen schnelle, moderne Technologien, um ihre Straftaten zu organisieren und ihre Spuren zu verwischen. Viele der Daten, die zur Verfolgung dieser Kriminellen benötigt werden, werden in den USA oder von US-Unternehmen gespeichert. Es wird Zeit, dass wir eine umfassende EU-weite Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten erarbeiten, um den Zugang unserer Strafverfolgungsbehörden zu solchen Beweismitteln zu beschleunigen“, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová. „Damit verbessern wir unsere Sicherheit, während wir gleichzeitig die Daten und Verfahrensgarantien unserer Bürger schützen.“

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sagte: „Kriminalität und Terrorismus machen an Europas Grenzen nicht halt. Auch die für die Untersuchung solcher Verbrechen benötigten Beweismittel sind nur schwer einem Gerichtsbereich oder einem bestimmten Staatsgebiet zuzuordnen. Deswegen schlagen wir heute vor, unsere Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und dem Europarat im Bereich Sicherheit zu intensivieren, damit die europäischen Behörden Zugang zu wichtigen elektronischen Beweismitteln bekommen, die sie für ihre strafrechtlichen Ermittlungen benötigen.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Wir können nicht zulassen, dass Terroristen und andere Straftäter die modernen Technologien ausnutzen, um im Internet Schutz zu finden. Wir müssen die Rechtslücken schließen und auf internationaler Ebene den Raum, in dem sie agieren, gemeinsam weiter einengen.“

Mi den heutigen Empfehlungen folgt die Kommission den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2018.

Nächste Schritte

Die Kommission unterbreitet dem Rat die beiden Empfehlungen für die Verhandlungsmandate. Die Empfehlungen werden nun vom Rat geprüft, der förmlich einen Beschluss fassen muss, um die Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen im Einklang mit den in den Mandaten festgelegten Verhandlungsrichtlinien aufzunehmen.

Hintergrund

Elektronische Beweise werden für etwa 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen benötigt. Weiter ist es bei zwei Dritteln dieser Ermittlungen notwendig, Beweise von Online-Dienstleistern mit Sitz in einer anderen Gerichtsbarkeit einzuholen. Derzeit haben die größten Dienstleister ihren Sitz in den USA. Die Zahl der Anfragen an die wichtigsten Online-Dienstleister nimmt weiter zu und wuchs im Zeitraum 2013-2018 um 84 Prozent.

In der Europäischen Sicherheitsagenda vom April 2015 verpflichtete sich die Kommission, die Hindernisse für strafrechtliche Ermittlungen zu überprüfen. Nach den tragischen Ereignissen vom 22. März 2016 in Brüssel haben die EU-Justiz- und Innenminister der Verabschiedung von Maßnahmen zur effizienteren und wirksameren Sicherung und Beschaffung digitaler Beweise Priorität eingeräumt. Das Thema wurde seither mehrfach von den EU-Ministern diskutiert, und im April 2018 schlug die Kommission neue Regeln für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vor. Im Oktober 2018 forderten die europäischen Staats- und Regierungschefs die Kommission auf, dringend Verhandlungsmandate für die internationalen Abkommen über elektronische Beweise vorzulegen. Sie wurde auch auf den jüngsten Ministertreffen zwischen der EU und den USA im Bereich Justiz und Inneres diskutiert.

Links zum Thema:

Weitere Informationen:

Security Union: Commission recommends negotiating international rules for obtaining electronic evidence
Presseinformation der EU-Kommission vom 05.02.2019.

Fragen und Antworten: Mandat für EU-U.S. Kooperation im Bereich der elektronischen Beweise

Fragen und Antworten: Mandat für das Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen

Empfehlung zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln

Empfehlung zur Genehmigung der Teilnahme an Verhandlungen über ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität (SEV Nr. 185)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.