25.02.2019 Brüssel. Ein hochrangiges Beobachterteam der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist vergangene Woche (18.-22. Februar 2019) im Rahmen der Handelspräferenzregelung „Alles außer Waffen“ nach Myanmar gereist, um Fortschritte bei der Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechtsstandards zu überprüfen. Myanmar profitiert in erheblichem Maße von seinem zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Um weiterhin in den Genuss des Systems zu kommen, muss Myanmar die Grundprinzipien wahren und respektieren, die in den einschlägigen 15 grundlegenden Übereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation verankert sind.

Eine frühere Beobachtermission der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes hatte Myanmar vom 28. bis zum 31. Oktober besucht; Anlass waren zutiefst besorgniserregende Entwicklungen, auf die in verschiedenen Berichten der Vereinten Nationen hingewiesen worden war, insbesondere Menschenrechtsverletzungen in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan sowie beunruhigende Informationen über Arbeitnehmerrechte.

Der Schwerpunkt dieser Mission lag auf folgenden Themen:

− Strafverfolgung von Verbrechen nach dem Völkerrecht,

− Mitarbeit an Sonderverfahren und Mandaten der Vereinten Nationen,

− unbeschränkter humanitärer Zugang zu Gemeinschaften, die vom Konflikt betroffen sind,

− Lage von Binnenvertriebenen und Bedingungen, damit Flüchtlinge sicher, freiwillig, in Würde und dauerhaft zurückkehren können,

− Diskriminierung, Hassreden, Freiheit der Medien und Arbeitnehmerrechte.

Die Mission führte konstruktive Gespräche mit der Regierung von Myanmar in Nay Pyi Taw im Rahmen einer interministeriellen Tagung unter der Leitung des Außenministeriums. Es gab mehrere bilaterale Treffen mit dem Minister für internationale Zusammenarbeit und dem Informationsminister. Die Beobachter besuchten den Bundesstaat Rakhine, wo sie mit dem Ministerpräsiden, der Regierung des Bundesstaates sowie dem Sprecher des Parlaments zusammentrafen. Sie besuchten außerdem ein Lager für Binnenvertriebene von der Volksgruppe der Rohingya und führte Gespräche mit örtlichen Rakhine- und Hindu-Gemeinschaften.

Ferner war die Mission eine Gelegenheit für Gespräche mit Vertretern von Organisationen der Vereinten Nationen einschließlich des Hohen Flüchtlingskommissariats und der Entwicklungsorganisation der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie mit humanitären Organisationen. Die EU-Delegation traf sich außerdem mit dem Presserat von Myanmar, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Aktivisten für Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden.

Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden nun die Ergebnisse der Mission auswerten. Die EU wird weiter mit Myanmar zusammenarbeiten und erwartet in naher Zukunft anhaltende, konkrete Fortschritte in allen Problembereichen.

Hintergrund

Myanmar zieht aus seinem präferenziellen Zugang zum EU-Markt im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ bisher erheblichen Nutzen. Wie zu erwarten stiegen seine zollfreien Ausfuhren von 535 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. In die EU werden vor allem Textilien (im Wert von über 1,7 Milliarden Euro), Reis (mehr als 140 Millionen Euro), Edelsteine (130 Millionen Euro) und Schuhe (120 Millionen Euro) ausgeführt (Schätzungen für 2018).

Bei Hinweisen auf schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen können die Handelspräferenzen eines begünstigten Landes vorübergehend zurückgenommen werden.

Die EU hat ihr Engagement in Myanmar verstärkt (siehe den Zweijahresbericht der EU über das APS vom Januar 2018) und reagierte damit auf ernsthafte Bedenken aufgrund einer Verschlechterung der Lage in Bezug auf Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Im Juni 2018 verhängte die EU zielgerichtete restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Offiziere der Sicherheitskräfte von Myanmar, die an schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan beteiligt waren.

In den im Dezember 2018 verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ wurde ein weiteres Mal der Besorgnis über die Situation im Land Ausdruck verliehen. Der Rat forderte die Behörden Myanmars auf, im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten.

Links zum Thema:

EU-Beobachtermission bewertet Fortschritte bei den Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten in Myanmar
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 22.02.2019.

Die Handelsbeziehungen mit Myanmar

Die Handelspolitik der EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.