01.12.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über wichtige Änderungen der EU-Vorschriften über finanzielle Referenzwerte zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat von gestern (Montag). Die Kommission hatte diese Änderungen am 24. Juli 2020 vorgeschlagen. Sie sollen sicherstellen, dass die Finanzstabilität der EU nicht beeinträchtigt wird, wenn der weithin verwendete Referenzwert London Interbank Offered Rate (LIBOR) ausläuft. Referenzwerte sind Indizes, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten und Verträgen (einschließlich Hypotheken für Haushalte) oder zur Messung der Leistung eines Investmentfonds verwendet werden.
Die Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da die britische Financial Conduct Authority – die Aufsichtsbehörde für den LIBOR – 2017 angekündigt hatte, dass sie diesen Referenzwert ab Ende 2021 nicht mehr unterstützen wird und erwartet, dass er kurz darauf eingestellt wird. Die vereinbarten Änderungen der Verordnung über Referenzwerte ermächtigen die Kommission, einen Ersatz-Referenzwert zu benennen, der alle Verweise auf einen weithin verwendeten und auslaufenden Referenzzinssatz wie den LIBOR abdeckt, wenn dies notwendig ist, um Störungen der Finanzmärkte in der EU zu vermeiden.
EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte: „Ich begrüße die heute rasch erzielte Einigung über finanzielle Referenzwerte, was bedeutet, dass wir nun nicht mehr vor einem Rechtsvakuum stehen, wenn der LIBOR verschwindet. Dies wird die Kontinuität in unserem Finanzsystem gewährleisten und unsere Finanzstabilität schützen. Marktteilnehmer sollten die Vorbereitungen für das Ende des LIBOR dennoch fortsetzen.“
Was andere Interbankensätze (IBOR) betrifft, so liegt es nach wie vor im Interesse der Marktteilnehmer, sich aktiv auf den Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen vorzubereiten. Dies bietet ihnen den größten Grad an Kontrolle über das Schicksal von Verträgen, wenn ein Referenzzinssatz nicht mehr veröffentlicht wird.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auch darauf geeinigt, die Anwendung der Regeln über Referenzsätze von Drittländern bis zum 31. Dezember 2023 zu verschieben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung durch die Kommission. Das bedeutet, dass die Nutzer von EU-Referenzwerten weiterhin Zugang zu diesen haben werden. Die vereinbarten Änderungen gelten unmittelbar nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Links zum Thema:
The EU prepares for the end of LIBOR: The Commission welcomes the agreement reached between the European Parliament and the Council on financial benchmarks
Nachricht der EU-Kommission vom 01.12.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.