EU, China und andere WTO-Mitglieder richten Ersatz-Streitschlichtung ein © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

27.03.2020 Brüssel. Die EU und 15 weitere WTO-Mitglieder, darunter Kanada, China und Singapur, haben heute (Freitag) eine Vereinbarung beschlossen, die es ihnen ermöglicht, trotz der derzeitigen Lähmung des WTO-Berufungsgremiums Berufung einzulegen und Handelsstreitigkeiten zwischen ihnen zu lösen. Angesichts ihrer starken und unerschütterlichen Unterstützung für ein regelbasiertes Handelssystem ist die EU eine führende Kraft bei der Einführung dieser Notfallmaßnahme in der WTO.

Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Mit der heutigen Vereinbarung wird die politische Verpflichtung, die im Januar in Davos auf Ministerebene eingegangen wurde, erfüllt. Es handelt sich um eine Überbrückungsmaßnahme, die die vorübergehende Lähmung der Berufungsfunktion der WTO bei Handelsstreitigkeiten widerspiegelt. Diese Vereinbarung zeigt die Überzeugung der EU und vieler anderer Länder, dass in Krisenzeiten die Zusammenarbeit die beste Option ist. Wir werden uns weiterhin vorrangig um die Wiederherstellung der Berufungsfunktion des WTO-Streitbeilegungssystems bemühen. In der Zwischenzeit lade ich andere WTO-Mitglieder ein, sich dieser offenen Vereinbarung anzuschließen, die für die Achtung und Durchsetzung der internationalen Handelsregeln von entscheidender Bedeutung ist.“

Das interimistisches Berufungsschiedsverfahren spiegelt die üblichen WTO-Berufungsregeln wider und kann zwischen allen beitrittswilligen Mitgliedern der Organisation angewendet werden, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.

Die heutige Vereinbarung unterstreicht die Bedeutung, die die teilnehmenden WTO-Mitglieder – Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Hongkong, China, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Schweiz und Uruguay – einem funktionierenden zweistufigen Streitbeilegungssystem bei der WTO beimessen. Ein solches System garantiert, dass Handelsstreitigkeiten durch eine unparteiische und unabhängige Rechtsprechung gelöst werden können, was für das multilaterale Handelssystem auf der Grundlage von Regeln von wesentlicher Bedeutung ist.

Das interimistisches Berufungsschiedsverfahren wird voraussichtlich in den kommenden Wochen offiziell bei der WTO notifiziert, sobald die jeweiligen WTO-Mitglieder ihre internen Verfahren abgeschlossen haben, wonach es in Kraft treten wird.

Links zum Thema:

Ministerielle Erklärung

Text der Vereinbarung zum interimistischen Berufungsschiedsverfahren

Handel: EU und 16 WTO-Mitglieder vereinbaren Zusammenarbeit im Hinblick auf ein interimistisches Berufungsschiedsverfahren
Presseinformation der EU-Kommission vom 24.03.2020.

EU-Vorschlag für die Reform des WTO-Berufungsgremiums

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.