EU-Flugsicherheitsliste: Fluglinien aus Gabun wieder zugelassen, Armenien unter Beobachtung © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Aurore Martignoni

09.12.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert. In dieser Liste sind die Luftfahrtunternehmen aufgeführt, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Alle in Gabun zugelassenen Luftfahrtunternehmen wurden von der Liste gestrichen, nachdem sich die Flugsicherheit in Gabun verbessert hat. Die Luftfahrtaufsicht Armeniens wurde dagegen unter genauere Beobachtung gestellt, da es Anzeichen für eine Verschlechterung der Sicherheitsaufsicht gab.

Die EU-Flugsicherheitsliste soll ein Höchstmaß an Flugsicherheit für die Europäer und für alle anderen Fluggäste in der Europäischen Union gewährleisten.

Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Adina Vălean erklärte: „Der heutige Beschluss veranschaulicht unsere kontinuierlichen Anstrengungen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten – nicht nur für europäische Reisende, sondern für Reisende in aller Welt, denn die Flugsicherheit ist keine Frage der Staatsangehörigkeit. Außerdem freue ich mich, bekannt geben zu können, dass die Europäische Kommission heute alle gabunischen Luftfahrtunternehmen von der EU-Flugsicherheitsliste streichen konnte. Da Gabun bereits seit 2008 auf der Liste stand, ist es sehr gut, dass wir den Anstrengungen der Flugsicherheitsbehörden von Gabun Anerkennung zollen können.“

Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Luftfahrtunternehmen und Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, sodass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Liste zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss und sie damit in die EU-Flugsicherheitsliste auf genommen werden müssen.

Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 115 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:

  • 109 Fluggesellschaften aus 15 Staaten wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern: Afghanistan, Angola (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Republik Moldau (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften), Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan.
  • sechs einzelnen Fluggesellschaften aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Fluggesellschaften beziehen: Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe).

Darüber hinaus unterliegen drei weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren) und Iran Air (Iran).

Hintergrund

Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die am 20. und 21. November 2019 im Rahmen des EU-Flugsicherheitsausschusses zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA). Die Aktualisierung wurde auch vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments befürwortet. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsstandards und insbesondere die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.

Die Europäische Kommission ist stets bestrebt, die Flugsicherheit zu verbessern, vor allem indem sie weltweit mit den Luftfahrtbehörden zusammenzuarbeitet, um die globalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission im Laufe des Jahres 2020 über die EASA zwei Kooperationsprojekte starten, mit denen Angola und Mosambik bei der weiteren Verbesserung ihrer Sicherheitsaufsichtsysteme unterstützt werden sollen. Darüber hinaus wird die Kommission ihren Sicherheitsdialog und die Zusammenarbeit mit Armenien und der Republik Moldau fortsetzen.

Links zum Thema:

Fragen & Antworten zur EU-Flugsicherheitsliste

Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist

Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft

EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.