14.01.2020 Brüssel. Die Europäische Union begrüßt den Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Januar, die Ermächtigung für grenzüberschreitende humanitäre Hilfe auf die bedürftigen Menschen in Syrien auszudehnen. Die EU bedauert jedoch, dass der Grenzübergang Yaroubia zwischen Irak und Nordostsyrien, an dem nach wie vor ein großer Bedarf besteht, vom Anwendungsbereich der Resolution ausgenommen wurde. Dies gefährdet die Lieferung kritischer Medikamente und medizinischer Ausrüstung nach Nordost-Syrien. Die Europäische Union bedauert zudem den verkürzten Zeitrahmen der Resolution. Um den akuten humanitären Bedarf zu decken, ist ein nachhaltiger und zuverlässiger Zugang über sechs Monate hinaus notwendig.
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und Janez Lenarčič, Kommissar für Krisenmanagement, äußerten sich gestern Abend (Montag) zu der Entscheidung des Sicherheitsrates und riefen dazu auf, die humanitäre weiter auszubauen, da die anhaltende Gewalt und die Verletzungen des humanitären Völkerrechts sich weiterhin dramatisch auf die Zivilbevölkerung auswirken würde, die bereits jahrelang unter dem Konflikt gelitten habe.
Die Europäische Union leistet weiterhin humanitäre Hilfe für die gefährdete Zivilbevölkerung in Syrien, auch im Nordwesten. Sie fordert alle am Konflikt beteiligten Parteien nachdrücklich auf, einen sofortigen Waffenstillstand einzuhalten, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, den ungehinderten Zugang der humanitären Hilfe unabhängig von politischen Erwägungen zu ermöglichen und das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt zu achten.
Links zu Thema:
Die Erklärung der Kommissare im Wortlaut (EN)
Humanitäre Hilfe der EU in Syrien (Factsheets)
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.