27.02.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass deutsche Pläne zur Förderung des Erwerbs von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch öffentliche Verkehrsbetriebe mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union (EU) im Einklang stehen. Die Beihilferegelung trägt zur Verringerung der CO2-Emissionen bei, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu am Montag (26. Februar) in Brüssel: „Diese Regelung ist ein weiteres positives Beispiel für Maßnahmen gegen die Erderwärmung. Im Einklang mit den EU-Umweltzielen wird sie öffentlichen Verkehrsbetrieben einen Anreiz geben, in emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren, mit dem klaren Ziel, die CO2-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern.“

Mit dieser Beihilferegelung stellt Deutschland 70 Millionen Euro zur Unterstützung öffentlicher Verkehrsbetriebe bereit. Die Regelung gilt bis Ende 2021 und dient der Deckung der Mehrkosten für

  • den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstatt herkömmlicher Dieselbusse und
  • für den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die staatliche Förderregelung den Busunternehmern einen Anreiz bieten wird, mehr in diese Art von Fahrzeugen und die erforderliche Ladeinfrastruktur zu investieren. Die Maßnahme soll zu einem stärkeren Einsatz von Elektrobussen in Deutschland und dadurch, insbesondere in den Städten, sinkenden CO2- und Luftschadstoffemissionen beitragen. Darüber hinaus müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe sicherstellen, dass ihre Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

Die Maßnahme steht auch im Einklang mit der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität. Sie unterstützt insbesondere den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in Ballungsgebieten und die Schaffung eines Marktes für solche Fahrzeuge. Energieeffizienz ist der Schlüssel für den Übergang zu sauberer Energie in Europa und für die Erfüllung der Zusage im Übereinkommen von Paris, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken, von entscheidender Bedeutung.

Auf der Grundlage dieser Erwägungen kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen des Vorhabens im Hinblick auf EU-Umweltziele eindeutig größer ist als etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen. Deshalb wurde die Beihilferegelung nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen genehmigt. Die EU-Mitgliedstaaten verfügen über viele Optionen für alternative Technologien zur Verringerung der Abgasemissionen, z.B. die Nachrüstung von Dieselbussen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion (GD) ‚Wettbewerb‘ der EU-Kommission unter der Nummer SA.48190 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Anzeiger State Aid Weekly e-News.

Link zum Thema:

Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt staatliche Förderung von 70 Mio. EUR für Elektrobusse und Ladeinfrastruktur in Deutschland
PresseInformation der EU-Kommission vom 26. Februar 2018.