30.09.2020 Brüssel. Die Umsetzung der EU-Richtlinie für Terrorismusbekämpfung hat dazu beigetragen, die strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus und die Rechte von Terrorismusopfern zu stärken. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind generell zufriedenstellend, aber es gibt dennoch besorgniserregende Lücken.
So betrachten nicht alle Mitgliedstaaten all jene Straftaten, die in im EU-Gesetz entsprechend angeführt sind, als Terrorakte. Außerdem es gibt Mängel hinsichtlich Reisen für terroristische Zwecke und Terrorismusfinanzierung sowie beim Opferschutz. Zu diesem Ergebnis kommt der Mittwoch (30. September) vorgestellte Bericht zur Umsetzung des der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung in den Mitgliedstaaten.
Die Richtlinie ist das wichtigste strafrechtliche Instrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie legt Mindeststandards für die Definition von terroristischen und terrorismusbezogenen Straftaten und für Sanktionen fest und räumt den Opfern des Terrorismus gleichzeitig Rechte auf Schutz, Unterstützung und Hilfe ein.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, auf eine vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie hinzuarbeiten. Gegebenenfalls wird sie von ihrem Recht des Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch machen. Der Bericht wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Links zum Thema:
Bericht zur Umsetzung der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.