24.06.2019 Brüssel. Zur Stärkung der Wirtschaftsentwicklung und der demokratischen Reformen hat die Europäische Kommission heute (Montag) Finanzhilfen von 100 Millionen Euro für Jordanien genehmigt. Dies ist die zweite und letzte Tranche des Makrofinanzhilfeprogramms (MFA) für Jordanien, das vom Europäischen Parlament und vom Rat am 14. Dezember 2016 beschlossen wurde.
„Jordanien leidet seit Ausbruch der Syrienkrise im Jahr 2011 massiv unter den Auswirkungen der Ereignisse in Syrien. Die heutige Auszahlung verdeutlicht die Bereitschaft der EU, Jordanien in diesen schwierigen Zeiten weiter politisch und finanziell zu unterstützen“, sagte Pierre Moscovici , Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll.
„Es ist ein wichtiges und ermutigendes Signal, dass Jordanien seine Bemühungen verstärkt, um die Wirtschaftsreformen in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft voranzubringen. Ich freue mich, dass wir weiter mit den jordanischen Behörden zusammenarbeiten, damit diese ihr Reformprogramm umsetzen und so eine stabile, stärkere Wirtschaft schaffen können, die allen Menschen in Jordanien zugute „, so Moscovici weiter.
Das Programmvolumen beläuft sich auf insgesamt 200 Millionen Euro. Mit der heutigen Auszahlung hat die EU nun für Jordanien seit 2013 MFA-Mittel in Höhe von 380 Millionen Euro bereitgestellt.
Jordanien wurde mit dem derzeitigen Makrofinanzhilfeprogramm bei der Deckung seines Finanzbedarfs und bei der Umsetzung seiner Strukturreformagenda unterstützt.
Die Makrofinanzhilfemittel werden als zinsgünstige langfristige Darlehen bereitgestellt. Die Auszahlung ist an die Umsetzung konkreter, in einem Memorandum of Understanding vereinbarter Maßnahmen geknüpft.
Jordanien hat die mit der EU vereinbarten Auflagen für die Freigabe der zweiten Auszahlung des Hilfsprogramms erfüllt. Dazu gehörten wichtige Maßnahmen, die darauf abzielen, die Schuldentragfähigkeit zu verbessern, die Unabhängigkeit externer Prüfungen im öffentlichen Sektor zu erhöhen, die Vergabe öffentlicher Aufträge transparenter zu gestalten, die Steuerbemessungsgrundlage auszuweiten und die Steuerprogression zu stärken, die Netze der sozialen Sicherheit zu verbessern, Beschäftigungsmöglichkeiten für Syrer in Jordanien auszubauen und die finanzielle Tragfähigkeit des Wassersektors zu steigern. Gleichzeitig erfüllt Jordanien nach wie vor die Vorbedingung für die Gewährung einer Makrofinanzhilfe, die darin besteht, sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen zu machen und die Achtung der Menschenrechte zu garantieren.
Darüber hinaus hat Jordanien die Vorgaben erfüllt, die im Rahmen der im August 2016 zwischen Jordanien und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarten Erweiterten Fondsfazilität festgelegt worden waren. Die Verabschiedung eines neuen Einkommensteuergesetzes im Dezember 2018 und die nachdrückliche Unterstützung der internationalen Gemeinschaft auf verschiedenen Konferenzen, u.a. in London und Brüssel am 28. Februar bzw. am 12./14. März 2019, waren wichtige Schritte im Hinblick auf den Abschluss der zweiten Überprüfung des IWF-Programms am 6. Mai 2019 und die Verlängerung des IWF-Programms bis März 2020.
Die EU wird die wirtschaftlichen Entwicklungen in Jordanien weiterhin in enger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem IWF und der Weltbank sowie mit multilateralen und bilateralen Gebern aufmerksam verfolgen. Sie wird ihre Zusammenarbeit mit den jordanischen Behörden und Interessenträgern an der Umsetzung der Reformagenda des Landes fortsetzen. Dies unterstreicht der Besuch des für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Kommissars Johannes Hahn am 25. Juni.
Hintergrund
Makrofinanzhilfe (MFA)
Die Makrofinanzhilfe (MFA) ist Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber benachbarten Ländern und als Krisenbewältigungsinstrument der EU für Ausnahmesituationen gedacht. Sie kann an Länder vergeben werden, die an die EU angrenzen und mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. Die Makrofinanzhilfe wird ergänzend zu Hilfen des IWF gewährt. Finanziert werden die Makrofinanzhilfe-Darlehen über EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die aufgenommenen Mittel werden anschließend zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weitergereicht. Die MFA-Zuschüsse stammen aus dem EU-Haushalt.
Im Juni 2016 schlug die Kommission auf Ersuchen Jordaniens ein zweites Makrofinanzhilfeprogramm von bis zu 200 Millionen Euro vor. Der Vorschlag wurde am 14. Dezember 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Das Memorandum of Understanding wurde am 19. September 2017 von Jordanien und der Europäischen Kommission im Namen der EU unterzeichnet. Beide Tranchen im Rahmen dieser Maßnahme wurden nun freigegeben. Die ersten 100 Mio. EUR aus dem Programm wurden am 25. Oktober 2017 ausgezahlt.
Die Jordanien seit 2013 gewährten EU-Makrofinanzhilfedarlehen belaufen sich auf insgesamt 380 Millionen Euro, davon wurden 180 Millionen Euro im Rahmen des ersten Makrofinanzhilfeprogramms 2015 ausgezahlt.
Beziehungen EU–Jordanien
Das Makrofinanzhilfeprogramm ist Teil einer umfassenden Anstrengung der EU, Jordanien dabei zu helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen abzufedern, die auf regionale Konflikte und die Präsenz zahlreicher syrischer Flüchtlinge zurückzuführen sind. Dies steht im Einklang mit den zwischen der EU und Jordanien vereinbarten Partnerschaftsprioritäten, die auf der dritten Brüsseler Konferenz zur Zukunft Syriens und der Region am 12./14. März 2019 sowie auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 17. Juli 2019 bestätigt wurden.
Insgesamt hat die EU seit Beginn der Syrienkrise im Jahr 2011 über 2,1 Milliarden Euro für Jordanien mobilisiert. Neben der Unterstützung durch die Makrofinanzhilfe hat die EU angesichts der Syrienkrise zudem die Mittel für die humanitäre Hilfe und längerfristig angelegte Resilienz- und Entwicklungsmaßnahmen in Bereichen wie Bildung, Existenzsicherung, Wasser, Sanitärversorgung und Gesundheit für syrische Flüchtlinge in jordanischen Aufnahmegemeinschaften erhöht.
Links zum Thema:
EU genehmigt Auszahlung von 100 Mio. EUR im Rahmen der Makrofinanzhilfe für Jordanien
Presseinformation der EU-Kommission vom 24.06.2019.
Memorandum of Understanding zwischen der EU und Jordanien
Weitere Informationen zu Makrofinanzhilfen
Weitere Informationen zu Makrofinanzhilfen für Jordanien
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.