EU-Haushalt: Kommission begrüßt Einigung auf Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

05.11.2020 Brüssel. Die Auszahlung von Mitteln aus dem nächsten EU-Haushalt wird erstmals direkt an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten geknüpft. Heute (Donnerstag) haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rats eine vorläufige Einigung auf die Bedingungen zum Schutz des EU-Haushalts erzielt. „Mit der heutigen Einigung ist es uns gelungen, einen wichtigen Pfeiler der gesamten Konstruktion des mehrjährigen Finanzrahmens der EU zu etablieren. Wir werden über einen wirksamen Mechanismus verfügen, um das Geld der Steuerzahler zu schützen, falls es uns die rechtsstaatliche Situation nicht mehr erlaubt, EU-Gelder zurückzuverfolgen“, erklärte Haushaltskommissar Johannes Hahn. „Die Einführung dieser Konditionalität ist ein wichtiger Schritt und ein klares Signal, dass die EU bereit ist, die Interessen ihrer Bürger zu schützen.“

Kommissar Hahn schrieb weiter auf Twtter: „Ich hoffe, dass die heutige Vereinbarung es ermöglichen wird, uns voll auf den Abschluss der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen und den Aufbauplan NextGenerationEU zu konzentrieren. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Regionen brauchen es.“

Die vorläufige Einigung muss noch formal von Europäischen Parlament und Rat angekommen werden.

Die Kommission hatte am 2. Mai 2018 vorgeschlagen, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein sollen. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Der vorgeschlagene Rechtsstaatsmechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen.

Links zum Thema:

Tweet von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn

Pressemitteilung des Rates zur vorläufigen Einigung auf den Rechtsstaatsmechanismus

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.