26. April 2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) das EU-Justizbarometer 2019 veröffentlicht. Die Ergebnisse des Barometers, das einen vergleichenden Überblick über die Unabhängigkeit und Qualität der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten gibt, zeigen ein gemischtes Bild mit relativen Verbesserungen in Bezug auf die Effizienz der Justizsysteme und die Qualität der Justiz. Hingegen wird die Unabhängigkeit der Justiz immer skeptischer beurteilt.

Einer Umfrage zur Unabhängigkeit des nationalen Justizsystems zufolge schätzen 52 Prozent der Befragten in Deutschland die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern in Deutschland als ziemlich gut ein, 22 Prozent halten sie sogar für sehr gut. Im Vergleich dazu halten im europäischen Durchschnitt 44 Prozent der Befragten die Unabhängigkeit ihrer nationalen Justiz für ziemlich gut und 12 Prozent für sehr gut.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte dazu: „Die diesjährige Ausgabe des EU-Justizbarometers erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem die Rechtsstaatlichkeit an manchen Orten in Europa immer stärker unter Druck gerät. Ich freue mich, dass viele Länder sich weiter für eine Verbesserung ihres Justizwesens engagieren. Leider verläuft die Entwicklung bei einigen Ländern in die umgekehrte Richtung. Es gibt immer noch zu viele EU-Bürger, die ihre Justizsysteme nicht als unabhängig betrachten und die zu lange warten müssen, bis die Justiz ihren Fall aufgreift.“

In der siebten Ausgabe des EU-Justizbarometers werden die verschiedenen Indikatoren weiterentwickelt; dabei wird die Unabhängigkeit der Justiz als Schlüsselelement zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Neu in die Indikatoren des EU-Justizbarometers aufgenommen wurde 2019 ein Überblick über die Disziplinarordnungen für Richter in den nationalen Justizsystemen und die zugehörigen Schutzmechanismen, mit denen eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen durch die Politik verhindert werden soll. Das Justizbarometer enthält auch Angaben zur Aufteilung der Befugnisse im Hinblick auf die Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise was die Ernennung und Entlassung von Staatsanwälten anbelangt, da es sich um Schlüsselindikatoren im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden handelt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Ausgabe von 2019 im Überblick:

  • Einige positive Trends bei der Effizienz der Justizsysteme: Das Justizbarometer weist über einen Zeitraum von acht Jahren (2010-2017) eine positive Entwicklung in den meisten Mitgliedstaaten aus, die im Rahmen des Europäischen Semesters als Länder mit speziellen Herausforderungen eingestuft worden waren. Seit 2010 ist die Länge der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in fast allen diesen Mitgliedstaaten zurückgegangen oder zumindest stabil geblieben. Erstinstanzliche Verfahren in Fällen von Geldwäsche nehmen im Durchschnitt bis zu einem Jahr in Anspruch. In einigen Mitgliedstaaten, die sich in diesem Bereich mit Herausforderungen konfrontiert sehen, können Verfahren jedoch immer noch zwei oder mehr Jahre dauern.
  • Die Herausforderungen gemessen an der Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz nehmen zu: Laut einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hat sich in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten die Beurteilung der Unabhängigkeit der Justiz gegenüber 2016 verbessert. In etwa drei Fünfteln der Mitgliedstaaten wird die Unabhängigkeit der Justiz jedoch skeptischer beurteilt. Die Möglichkeit politischer Einflussnahme oder Drucks sind der Hauptgrund für den wahrgenommenen Mangel in Bezug auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern. Für die nationalen Strafverfolgungsbehörden lässt das Justizbarometer in einigen Mitgliedstaaten eine Tendenz erkennen, die Verwaltungsbefugnisse wie Beurteilung, Beförderung oder Versetzung von Staatsanwälten, in den Händen einer einzigen Behörde zu bündeln.
  • Qualität der Justiz: Insgesamt sind die gesamtstaatlichen Ausgaben für die Gerichte im Jahr 2017 in den Mitgliedstaaten stabil geblieben. Um die Qualität der Urteile (auf der Grundlage von Daten aus den europäischen justiziellen Netzen) zu verbessern, bieten die meisten Gerichte Richtern spezifische Fortbildungen zu Struktur und Stil der Begründung und Abfassung von Urteilen an. In einigen Mitgliedstaaten können die Verfahrensbeteiligten um Klarstellungen zu Gerichtsentscheidungen ersuchen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Online-Zugang zu Gerichtsurteilen verbessert. Besonders hervorzuheben sind die Fortschritte bei der Veröffentlichung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Inzwischen veröffentlichen 19 Mitgliedstaaten sämtliche Urteile in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen.

Nächste Schritte

Bei den im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 durchgeführten länderspezifischen Bewertungen wurden die Ergebnisse des Justizbarometers 2019 bereits berücksichtigt. Sie werden auch in die Vorschläge der Kommission für die länderspezifischen Empfehlungen 2019 einfließen.

Diese politischen Empfehlungen werden zwischen den Mitgliedstaaten im Rat erörtert. Die Staats- und Regierungschefs der EU billigen sie im Juni, bevor der Rat sie im Juli endgültig annimmt. Die Regierungen berücksichtigen diese Empfehlungen dann in ihren Reformplänen und Haushaltsentwürfen für das Folgejahr.

Hintergrund

Das 2013 in Leben gerufene EU-Justizbarometer ist Teil des Rechtsstaatlichkeits-Instrumentariums der EU, mit dem die Kommission Justizreformen begleitet, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden; seine Ergebnisse fließen in das Europäische Semester ein. Mit dem jährlichen EU-Justizbarometer werden die Unabhängigkeit, die Qualität und die Effizienz der nationalen Justizsysteme beurteilt. Ergänzt wird dieses vergleichende Instrument durch die länderspezifischen Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters, die eine eingehendere Analyse im jeweiligen nationalen rechtlichen und institutionellen Kontext ermöglichen.

Das Justizbarometer konzentriert sich auf die drei Hauptbausteine eines effizienten Justizsystems:

  • Effizienz: Indikatoren für Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Zahl der anhängigen Verfahren
  • Qualität: Indikatoren für die Zugänglichkeit der Justiz, wie z.B. Prozesskostenhilfe und Gerichtsgebühren, Schulungen, Überwachung der Tätigkeiten der Gerichte, finanzielle und personelle Ausstattung und Standards für die Qualität der Urteile.
  • Unabhängigkeit: Indikatoren für die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit und in Unternehmen, den Schutz von Richtern und die Arbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden.

Die Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme stellt seit Langem eine Priorität des Europäischen Semesters, des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, dar. Das EU-Justizbarometer hilft den Mitgliedstaaten, dies zu erreichen, indem es einen jährlichen vergleichenden Überblick über die Funktionsfähigkeit des Justizwesens bietet. Werden in einzelnen Länderberichten schwerwiegende Probleme festgestellt, nimmt der Rat auf Vorschlag der Kommission gezielte länderspezifische Empfehlungen an.

Links zum Thema:

EU-Justizbarometer 2019: es ist weiterhin notwendig, die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen
Presseinformation der EU-Kommission vom 26.04.2019.

EU-Justizbarometer 2019

Zusammenfassung des EU-Justizbarometers 2019: Infoblatt

Erläuterte Schaubilder mit vollständigen Zahlen

Fragen und Antworten

Eurobarometer zur „Wahrnehmung der Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme in der EU durch die breite Öffentlichkeit“

Eurobarometer zur „Wahrnehmung der Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme in der EU durch Unternehmen“

Länderberichte im Rahmen des diesjährigen Zyklus des Europäischen Semesters

Mitteilung über die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union

Infoblatt zum Rechtsstaatlichkeits-Instrumentarium der EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.