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  • EU-Kommission ernennt Martin Selmayr zum Sonderberater im Generalsekretariat und neuen Leiter der Vertretung in Österreich

24.07.2019 Brüssel/Wien. Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Martin Selmayr zum 1. August 2019 zum Sonderberater im Generalsekretariat und zum 1. November 2019 zum neuen Leiter ihrer Vertretung in Wien zu ernennen. In seiner Funktion als Sonderberater wird Martin Selmayr Präsident Jean-Claude Juncker bis zum 31. Oktober 2019 weiterhin in zentralen strategischen Fragen zur Seite stehen. Der Präsident und das gesamte Kollegium würdigen Selmayrs herausragende Fähigkeiten und Leistungen. Besonders hervorgehoben wurden sein effizientes Management der Kommission Juncker, zunächst als Kabinettchef des Präsidenten, später als Generalsekretär, sein Einsatz für die Gemeinschaftsmethode und seine vorbildliche Arbeitseinstellung.

Der aus Deutschland stammende Jurist kann auf 15 Jahre Erfahrung in Schlüsselpositionen innerhalb der EU-Kommission zurückblicken. Nach Tätigkeiten an der Universität Passau, in der Privatwirtschaft, bei der Europäischen Zentralbank und beim Internationalen Währungsfonds durchlief er ein Auswahlverfahren für Juristen und ist seit 2004 Kommissionsbeamter. Zunächst war er Sprecher für Informationsgesellschaft und Medien (2004-2010). 2010 wurde er Kabinettchef von Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft sowie Kommissionsvizepräsidentin (2010-2014). 2014 ernannte das Kollegium Selmayr zum EU-Direktor bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Danach wurde er zunächst Leiter des Übergangsteams von Jean-Claude Juncker nach dessen Nominierung als Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten und nach Junckers Amtsantritt als Präsident am 1. November 2014 dessen Kabinettchef.

Seit März 2018 bekleidete er das Amt des 7. Generalsekretärs der Europäischen Kommission. In dieser Funktion war er insbesondere für die Vorbereitung des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens und des am 1. Februar 2019 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan sowie für die Aushandlung und Umsetzung der gemeinsamen Erklärung von Präsident Juncker und Präsident Trump zur Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA vom 25. Juli 2018 zuständig.

Selmayr wurde 2001 an der Universität Passau zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Er lehrt Europarecht mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Finanzrecht, EU- und US-Kartellrecht sowie EU-Datenschutzrecht an der Universität des Saarlandes und an der Donau-Universität Krems. Martin Selmayr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Genf und Passau, am Londoner King’s College und an der University of California in Berkeley und Davis.

Lettin Ilze Juhansone wird Generalsekretärin ad interim

Um die reibungslose und effiziente Arbeitsweise des Generalsekretariats, insbesondere in Bezug auf den Übergang zur künftigen Kommission, auch weiterhin zu gewährleisten, hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder heute auch die Modalitäten für die Vertretung des Generalsekretärs festgelegt, bis ein neuer Generalsekretär ernannt wird.

Gemäß Artikel 26 der Geschäftsordnung der Kommission wird Frau Ilze Juhansone – die ranghöchste stellvertretende Generalsekretärin – nun die Funktionen des Generalsekretärs ad interim ausüben. Frau Ilze Juhansone, eine lettische Staatsangehörige, ist seit 2015 stellvertretende Generalsekretärin. Zusammen mit den beiden derzeitigen Stellvertretern – Herrn Pascal Leardini und Frau Céline Gauer – wird sie die Arbeit des Generalsekretariats leiten und steuern und insbesondere für Kontinuität und einen reibungslosen Übergang zwischen dem Ende der Juncker-Kommission und dem Beginn der Von der Leyen-Kommission sorgen.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.