EU-Kommission schlägt neue Agenda für Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert vor © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Christophe Licoppe

18.05.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen. Darin werden sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Vision skizziert, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren gewährleistet werden können. Ziel ist es, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges Wachstum mit vielen neuen Arbeitsplätzen in der EU fördern und unsere offene strategische Autonomie stärken kann. In der Mitteilung werden die Fortschritte aufgegriffen, die bei den Beratungen innerhalb der G20/OECD über die globale Steuerreform erzielt wurden.

Erstens wird die Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten wird. Die Mitteilung „Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (oder BEFIT – „Business in Europe: Framework for Income Taxation“) wird EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. BEFIT wird Bürokratie abbauen, die Befolgungskosten senken, Steuerschlupflöcher schließen, Arbeitsplätze in der EU erhalten und Investitionen im Binnenmarkt fördern.

Zudem wird BEFIT auch den anhängigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen, der damit zurückgezogen wird. Die Kommission wird umfassendere Überlegungen über die Zukunft der Besteuerung in der EU anstoßen, die 2022 in ein Steuer-Symposium zum Thema „EU-Steuermix auf dem Weg zu den Zielen von 2050“ münden werden.

Zweitens wird in der heutigen Mitteilung auch eine Steueragenda für die beiden kommenden Jahre mit Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums, für einen besseren Schutz der nationalen Einnahmen und zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels dargelegt. Ausgangspunkt ist der ehrgeizige Fahrplan, der im letzten Sommer von der Kommission im Aktionsplan für Besteuerung vorgelegt wurde. Die Maßnahmen werden u. a. Folgendes umfassen:

  • Größere öffentliche Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte in der EU tätige Großkonzerne ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Auch wird gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgegangen;
  • Unterstützung der Erholung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung, wodurch die Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt wird. Mit diesem Vorschlag sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren.

Drittens hat die Kommission heute eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Dies wird Unternehmen zugutekommen, die in den Jahren vor der Pandemie rentabel waren, sodass sie ihre 2020 und 2021 erlittenen Verluste mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben. Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere KMU.

Hintergrund

Die heutige Mitteilung ist Teil einer umfassenderen EU-Agenda für eine Steuerreform in den kommenden Jahren. Zusätzlich zu den in der Mitteilung dargelegten Reformen der Unternehmensbesteuerung wird die Kommission in Kürze Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung in der digitalen Wirtschaft vorlegen. Sie wird eine Digitalabgabe als Eigenmittelquelle der EU vorschlagen. Überdies wird die Kommission in Kürze eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets und des europäischen Grünen Deals vorlegen.

Äußerungen aus dem Kommissionskollegium:

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Das Steuersystem muss mit der Entwicklung unserer Volkswirtschaften und unserer Prioritäten Schritt halten. Unser Steuerrecht sollte eine inklusive Erholung unterstützen, transparent sein und der Steuervermeidung einen Riegel vorschieben. Es sollte bei großen ebenso wie bei kleinen Unternehmen effizient greifen. Mit der heutigen Mitteilung schaffen wir die Grundlagen für eine den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsene Unternehmensbesteuerung in Europa und tragen zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft bei.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ergänzte: „Wir müssen in Europa Steuern neu denken. So wie unsere Volkswirtschaften mit Unterstützung durch NextGenerationEU zu einem neuen Wachstumsmodell übergehen, müssen sich auch unsere Steuersysteme an die Prioritäten des 21. Jahrhunderts anpassen. Die Erneuerung der transatlantischen Beziehungen eröffnet die Chance, wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer weltweiten Steuerreform zu machen. Wir müssen diese Chance unbedingt nutzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die wichtigsten Interessen Europas in einem internationalen Abkommen gewahrt werden. Heute haben wir dargelegt, wie eine globale Einigung in der EU umgesetzt wird – und welche weiteren Schritte wir in den kommenden drei Jahren unternehmen werden, um die Steuertransparenz zu erhöhen und kleinen und großen Unternehmen dabei zu helfen, sich zu erholen, zu wachsen und zu investieren.“

Links zum Thema:

Wortlaut der Mitteilung

Paket für faire und einfache Besteuerung

Fragen und Antworten

Informationsblatt

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.