EU-Kommission startet Konsultationen über den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

16.11.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) öffentliche Konsultationen zu vier zentralen Teilen der europäischen Klimagesetzgebung eröffnet, die im Juni 2021 verabschiedet werden sollen. Diese vier künftigen Vorschläge werden dazu beitragen, den Europäischen Grünen Deal umzusetzen und das vorgeschlagene neue EU-Ziel von mindestens 55 Prozent Emissionsreduktionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 zu erreichen. Die öffentlichen Konsultationen zum EU-Emissionshandel, zur Verordnung über die Lastenteilung, zur Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie zu den CO2-Regeln für Kraftfahrzeuge sind nun bis zum 5. Februar 2021 für öffentliche Rückmeldungen offen.

Im Rahmen dieser Konsultationen lädt die Kommission Bürger, Interessengruppen, NGOs und andere Interessengruppen ein, ihre Meinung zu äußern, bevor sie ihre Vorschläge fertig stellt, und ermöglicht alle Interessierten so eine aktive Beteiligung an diesem wichtigen Gesetzgebungsprozess.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat im September vorgeschlagen, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Das bisherige Ziel lag bei 40 Prozent. Die neue Zielvorgabe beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Diese zeigt, dass 55 Prozent weniger Emissionen realistisch und machbar sind. Das neue Klimaziel wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Erholung Europas von der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Es zeugt zudem von der globalen Führungsrolle der EU vor der nächsten UN-Klimakonferenz (COP26).

Die Kommission hat das Parlament und den Rat ersucht, dieses 55-Prozent-Ziel als neuen national festgelegten Beitrag der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu bestätigen und es dem UNFCCC-Sekretariat bis Jahresende mitzuteilen. Sie wird bis Juni 2021 Legislativvorschläge vorlegen, mit denen das neue Ziel umgesetzt werden soll, darunter: Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, Anpassung der Lastenteilungsverordnung und des Rahmens für Emissionen aus der Landnutzung, Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Verschärfung der CO2-Normen für Kraftfahrzeuge.

Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent muss in allen Wirtschaftszweigen gehandelt werden. Ein klimaneutraler Wandel ist nur möglich, wenn alle dazu beitragen. Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe machen den größten Anteil der Treibhausgasemissionen in der EU aus. Zusammen mit diffusen Nicht-CO 2-Emissionen im Energiesystem sind sie für gut 75 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Dies macht deutlich, wie wichtig das Energiesystem für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist. Gebäude und Verkehr sind neben der Industrie die wichtigsten Energieverbraucher und Emissionsquellen. Die Dekarbonisierung sowohl des Energieangebots als auch der Energienachfrage ist der Schlüssel zur Klimaneutralität.

Links zum Thema:

Plan cible en matière de climat à l’horizon 2030: la Commission ouvre des consultations publiques sur quatre futures propositions législatives
Nachricht der EU-Kommission vom 16.11.2020.

Fragen und Antworten zum Klimazielplan für 2030

Mitteilung „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“

Folgenabschätzung „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“: Teil 1 und Teil 2

Website zum Klimazielplan 2030

EU-weite Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne

Factsheet: Der Klimazielplan für 2030 – eine Vision für Europa

Factsheet: Politische Instrumente für den Klimazielplan 2030

Factsheet: Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne

Europäischer Grüner Deal

Europäischer Aufbauplan NextGenerationEU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.