12.03.2019 Brüssel. Angesichts der wachsenden Wirtschaftskraft und des zunehmenden politischen Einflusses Chinas haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin Federica Mogherini die EU-China-Beziehungen einer strategischen Überprüfung unterzogen. In einer heute (Dienstag) vorgelegten Gemeinsamen Mitteilung „EU-China – Eine strategische Perspektive“ haben sie zehn konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 21. März diskutiert werden sollen.
Die Europäische Union und China haben sich zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft verpflichtet. Dennoch wächst in Europa die Einsicht, dass sich das Gleichgewicht zwischen Herausforderungen und Chancen, die China bietet, verschoben hat. Die Gemeinsame Mitteilung soll daher eine Diskussion in Gang setzen, um den europäischen Ansatz realistischer, durchsetzungsfähiger und vielseitiger auszurichten.
China ist strategischer Partner – und Wettbewerber
„China ist ein strategischer Partner der Europäischen Union. Wir betreiben eine intensive bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in Bereichen, in denen wir gemeinsame Interessen haben. Diese reichen von Handel und Konnektivität über den gemeinsamen Aktionsplan für Iran bis hin zum Klimawandel“, sagte die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini. „Und dort, wo sich unsere Ansätze unterscheiden oder miteinander in Wettbewerb stehen, sind wir bereit, unsere Standpunkte weiterhin mit Entschiedenheit zu vertreten. Dies ist das Ziel der 10 Maßnahmen, die wir zur Stärkung unserer Beziehungen zu China im Geiste der gegenseitigen Achtung vorschlagen.“
Jyrki Katainen, der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Die EU und China sind strategische Wirtschaftspartner und auch Konkurrenten. Unsere Wirtschaftsbeziehungen können für beide Seiten von großem Nutzen sein, wenn der Wettbewerb fair ist und die Handels- und Investitionsbeziehungen auf Gegenseitigkeit beruhen. Mit dieser Mitteilung machen wir konkrete Vorschläge dazu, was die EU tun kann, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, für mehr Gegenseitigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und ihre Marktwirtschaft vor möglichen Verzerrungen zu schützen.“
In der heutigen Gemeinsamen Mitteilung werden zehn Aktionen für die Debatte vorgeschlagen: Diese Aktionen sind im Kontext der Beziehungen zu China formuliert, aber einige von ihnen beziehen sich auf die globale Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit der EU. Im Ganzen verfolgt die Initiative drei Ziele:
– auf der Grundlage klar definierter Interessen und Grundsätze sollte die EU ihr Engagement mit China verstärken, um gemeinsame Interessen auf globaler Ebene zu fördern.
– die EU sollte sich nachdrücklich um ausgewogenere und gegenseitig geltende Bedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen bemühen.
– um ihren Wohlstand, ihre Werte und ihr Sozialmodell langfristig zu erhalten, gibt es schließlich Bereiche, in denen sich die EU selbst an die sich verändernden wirtschaftlichen Realitäten anpassen und ihre eigene Innenpolitik und ihre eigene Industriebasis stärken muss.
Zehn Maßnahmen für globale Zusammenarbeit und ausgewogenere Wirtschaftsbeziehungen
In ihrer Mitteilung ersuchen die Kommission und die Hohe Vertreterin den Europäischen Rat um Billigung folgender Maßnahmen:
Maßnahme Nr. 1: Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit China verstärken, um der gemeinsamen Verantwortung der EU und Chinas für alle drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – gerecht zu werden.
Maßnahme Nr. 2: Um den Klimawandel wirksamer zu bekämpfen, fordert die EU China auf, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris seinen Emissionshöchststand vor dem Jahr 2030 zu erreichen.
Maßnahme Nr. 3: Die EU wird die Kontakte zu China im Bereich Frieden und Sicherheit weiter ausbauen und sich dabei auf die positive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan für Iran stützen.
Maßnahme Nr. 4: Um ihr Interesse an Stabilität, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung in ihren Partnerländern zu wahren, wird die EU die bestehenden Finanzinstrumente und bilateralen Abkommen noch strenger anwenden und bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europas und Asiens China dazu anhalten, die gleichen Grundsätze zu befolgen.
Maßnahme Nr. 5: Um ausgewogenere und stärker auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, fordert die EU China dazu auf, den bestehenden gemeinsamen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört neben der Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere in Bezug auf Subventionen und den erzwungenen Technologietransfer, auch der Abschluss bilateraler Abkommen und zwar des Investitionsabkommen bis 2020, des Abkommens über geografische Angaben so bald wie möglich und das Flugsicherheitsabkommens in den kommenden Wochen.
Maßnahme Nr. 6: Um die Gegenseitigkeit zu fördern und Möglichkeiten im Bereich öffentliche Beschaffung in China zu eröffnen, sollten das Europäische Parlament und der Rat das Instrument für das internationale Beschaffungswesen bis Ende 2019 annehmen.
Maßnahme Nr. 7: Um sicherzustellen, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht nur der Preis, sondern auch hohe Arbeits- und Umweltstandards berücksichtigt werden, wird die Kommission bis Mitte 2019 Leitlinien für die Teilnahme ausländischer Bieter und Waren am EU-Beschaffungsmarkt veröffentlichen. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 den Stand der Umsetzung des derzeitigen Rahmens bewerten, um mögliche Defizite zu ermitteln.
Maßnahme Nr. 8: Um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer staatlicher Beteiligungen und Finanzierungen auf den Binnenmarkt vollständig zu beseitigen, wird die Kommission vor Ende 2019 ermitteln, wie bestehende Lücken im EU-Recht geschlossen werden können.
Maßnahme Nr. 9: Um vor potenziellen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherheit kritischer digitaler Infrastrukturen zu schützen, ist ein gemeinsamer Ansatz der EU hinsichtlich der Sicherheit von 5G-Netzen erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission im Anschluss an den Europäischen Rat eine Empfehlung abgeben.
Maßnahme Nr. 10: Um Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen in kritische Vermögenswerte, Technologien und Infrastrukturen aufzudecken und dafür zu sensibilisieren, sollten die Mitgliedstaaten für die zügige, vollständige und wirksame Umsetzung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sorgen.
Nächste Schritte
Die gemeinsame Mitteilung wird dem Europäischen Rat am 21. und 22. März vorgelegt, wobei die Mitgliedstaaten erstmals Gelegenheit haben werden, auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 18. März einen Gedankenaustausch zu führen. Der nächste EU-China-Gipfel ist für Anfang April geplant.
Links zum Thema:
Commission reviews relations with China, proposes 10 actions
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 12.03.2019.
Ein Faktenblatt zu den EU-China-Beziehungen
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.