EU-Kommission und Europäische Umweltagentur: Europa muss Meere und Ozeane besser schützen © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Patricia De Melo Moreira

25.06.2020 Brüssel. Europa muss seine Meere und Ozeane besser schützen. Das zeigt ein Donnerstag (25. Juni) veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR). Zwar gehört der EU-Rechtsrahmen zum Schutz der Meere zu den umfassendsten und ehrgeizigsten der Welt. Übermäßige Nährstoffbelastung, Unterwasserlärm, Kunststoffabfälle und nicht nachhaltige Fischereimethoden gefährden die Meeresumwelt jedoch weiterhin. Das zeigen auch die heute veröffentlichten „Meeresnachrichten“ der Europäischen Umweltagentur.

EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius‚ zuständig für Umwelt, Meere und Fischerei, betonte, dass im Bereich der nachhaltigen Fischerei zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind. Er erklärte zudem: „Ich stelle mit Bedauern fest, dass die EU-Mitgliedstaaten den gesetzlich vorgeschriebenen guten Umweltzustand in allen ihren Meeresgewässern bis 2020 nicht erreichen werden, und dass für manche Meeresregionen noch große Anstrengungen notwendig sind. Der Schutz unserer Meere und Ozeane ist ein wichtiger Teil des europäischen Grünen Deals und die Voraussetzung dafür, dass unsere Fischerinnen und Fischer uns auch in Zukunft mit gesunden und nachhaltigen Meereserzeugnissen versorgen können.“

Er kündigte eine Überprüfung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie an, um ihre Erfolge und Schwachstellen herauszuarbeiten.

Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, fügte hinzu: „Unsere Meere und Meeresökosysteme leiden unter der jahrelangen dramatischen Überfischung und Vernachlässigung. Bald könnten die Schäden unumkehrbar sein. Wie unser Bericht jedoch bestätigt, haben wir noch die Chance, unsere Meeresökosysteme wiederherzustellen, wenn wir entschlossen und kohärent handeln und ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen der Nutzung der Meere und den Auswirkungen auf die Meeresumwelt erreichen. In diesem Zusammenhang müssen die neue EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und andere Elemente des europäischen Grünen Deals die Grundlage für sofortige und konsequente Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung bilden.“

Der Bericht über die MSRR zeigt, dass der Zustand der europäischen Meere durchwachsen ist. Fast die Hälfte der europäischen Küstengewässer ist von starker Eutrophierung betroffen. Die EU-Vorschriften über Chemikalien haben zwar zu einer Verringerung von Schadstoffen geführt, dafür wurde bei den meisten Meeresarten jedoch eine Zunahme von Kunststoffresten und chemischen Kunststoffrückständen festgestellt. Während einige Arten sich langsam wieder erholen, hat sich die Lage bei anderen Arten extrem verschlechtert. Der fischereiliche Druck hat im Nordostatlantik und der Ostsee abgenommen, doch der Meeresboden an der Küste ist in ganz Europa immer noch erheblichen physischen Störungen ausgesetzt.

Der Bericht „Marine Messages II“ der EUA, dessen Ergebnisse in die Überprüfung der Kommission einfließen, zeigt, dass die bisherige und derzeitige Nutzung unserer Meere dramatische Auswirkungen hat, die zu einer veränderten Zusammensetzung bei Meeresarten und Lebensräumen und zu Verschiebungen bei der allgemeinen physischen und chemischen Beschaffenheit der Meere führen. In dem Bericht werden Lösungen vorgeschlagen, die der EU dabei helfen können, insbesondere durch ein ökosystembasiertes Bewirtschaftungskonzept ihr Ziel sauberer, gesunder und produktiver Meere zu erreichen. Es wird außerdem angemerkt, dass es in einigen Gebieten Anzeichen für eine Erholung des Meeresökosystems gibt, die auf erhebliche, oft jahrzehntelange Bemühungen zur Verringerung bestimmter Auswirkungen etwa von Schadstoffen, Eutrophierung und Überfischung zurückzuführen ist.

Hintergrund

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR) hat ein besseres Verständnis der Belastungen und Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf das Meer und ihrer Konsequenzen für die biologische Vielfalt, Lebensräume und Ökosysteme der Meere ermöglicht. Die bei der Umsetzung dieser Richtlinie gewonnenen Erkenntnisse waren beispielsweise eine treibende Kraft für die Annahme der Richtlinie über Einwegkunststoffprodukte. Dies hat zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten der vier europäischen Meeresregionen sowie zwischen den Meeresregionen geführt. So bemühen sich nun auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten, einen guten Umweltzustand oder einen gleichwertigen Zustand zu erreichen.

Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten regional koordinierte Strategien aufstellen, um für saubere, gesunde und produktive Meere zu sorgen. Dieses übergeordnete Ziel, der sogenannte „gute Umweltzustand“, wird anhand einer Reihe von „Deskriptoren“ bewertet (z. B. biologische Vielfalt, Fischerei, Eutrophierung, Schadstoffe, Abfälle, Unterwasserlärm). Es handelt sich um einen wichtigen Rechtsakt zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere und ihrer Lebensräume und somit um ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Sie leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels für Meere und ist eng mit der geplanten Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien sowie der Strategie für einen intelligenten und nachhaltigen Verkehr verknüpft.

Links zum Thema:

Vollständige Pressemitteilung

Bericht der Kommission und weitere Informationen zur MSRR

Bericht der Europäischen Umweltagentur

Die Ozeane, Meere und Küsten Europas

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.