03.02.2020 Brüssel. Seit dem 2. Februar gelten weltweit neue EU-Regeln für Kurzaufenthaltsvisa. Das Antragsverfahren wird benutzerfreundlicher: Reisende können beispielsweise Visaanträge bis zu sechs Monate vor einer geplanten Reise statt drei Monate vorher einreichen. Mehrfachvisa mit langer Gültigkeit sind für Vielreisende einfacher zu erhalten, was ihnen Zeit und Geld spart. Damit wird für Millionen von Reisenden, die jedes Jahr die EU besuchen, die Beantragung eines Visums vereinfacht.
Gleichzeitig stehen mehr Mittel zur Verfügung, um Risiken der irregulären Migration und Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begegnen. Die Visagebühr beträgt jetzt 80 Euro, eine Erhöhung von bisher 60 Euro. Die Visagebühren sind seit 2006 nicht mehr angepasst worden, und eine Gebühr von 60 Euro deckt die Kosten für die Bearbeitung der Anträge nicht mehr ab, die Erhöhung entspricht der Inflation.
Darüber hinaus kann die EU nun die Regeln für die Bearbeitung von Visumsanträgen (z.B. in Bezug auf die Bearbeitungszeit, die Höhe der Visagebühr oder die Ausstellung von Mehrfachvisa) anpassen, je nachdem, ob ein Nicht-EU-Land bei der Rückkehr und Rückführung seiner sich irregulär in der EU aufhaltenden Staatsangehörigen zufriedenstellend kooperiert.
Die EU-Visaregelungen decken Kurzaufenthaltsvisa für den Schengen-Raum ab, zu dem 22 Mitgliedstaaten und vier assoziierte Länder gehören. Derzeit müssen Bürger aus 105 Nicht-EU-Ländern und -Einrichtungen ein Visum besitzen, wenn sie für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen (vollständige Liste). Der EU-Visakodex ist ein Regelwerk, das die Antragsverfahren, die Bearbeitung und die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa für die Europäische Union regelt. Er trat 2010 in Kraft und wird seitdem von allen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten angewendet, die den Schengen-Besitzstand anwenden.
Die gemeinsame Visumpolitik ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwirklichung des grenzenlosen Schengen-Raums und hat zur Durchsetzung anderer Politikbereiche der Union beigetragen, beispielsweise in den Bereichen Außenbeziehungen, Handel, Bildung, Kultur und Tourismus. Das Europäische Parlament und der Rat haben Änderungen der Visaregelungen im Juni 2019 beschlossen. Die Tourismus- und Reisebranche spielt eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten gehören zu den weltweit führenden Reisezielen – die Zahl der bearbeiteten Visumanträge ist in den letzten neun Jahren erheblich gestiegen und nimmt weiter zu. Seit 2009 ist die Zahl der Anträge auf EU-Visa um 57 Prozent gestiegen – von 10,2 Millionen auf über 16 Millionen im Jahr 2018. Gleichzeitig haben sich die Visumantragsverfahren seit 2010 nicht geändert, und es war notwendig, sie bei gleichem Sicherheits- und Kontrollniveau moderner zu gestalten.
Links zum Thema:
New rules on short-stay visas to the EU: modernised procedure, updated fees, link to readmission cooperation
Nachricht der EU-Kommission vom 03.02.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.