EU-Maßnahmen gegen den Zustrom kleiner Pakete © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

EU-Zölle: Rat und Parlament beschließen wegweisende Reform

Der Rat und das Parlament haben heute eine Überarbeitung des EU-Zollrahmens beschlossen. So soll der Union ein moderneres Instrumentarium an die Hand gegeben werden, um mit Trends wie einem enormen Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere im elektronischen Handel, einer schnell wachsenden Anzahl von EU-Normen, die Grenzkontrollen erforderlich machen, und herausfordernden geopolitischen Gegebenheiten umgehen zu können.

Mit der Reform werden innovative neue Werkzeuge eingeführt, um den Welthandel zu erleichtern, die Erhebung von Zöllen effizienter zu gestalten und die Kontrollen nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren zu verschärfen. Insgesamt wird das neue System robustere Kontrollen ermöglichen, ohne dass Behörden sowie Händlerinnen und Händler dabei übermäßig belastet werden.

Die beiden gesetzgebenden Organe haben sich auf Rechtsvorschriften geeinigt, um

  • eine einzige, dem neuesten Stand der Technik entsprechende EU-Zolldatenplattform zu schaffen. Dabei handelt es sich um eine zentrale Plattform für Einführer und Ausführer zur Interaktion mit dem Zoll in der EU, mit der die Datenintegrität, die Rückverfolgbarkeit und die Zollkontrollen gestärkt werden;
  • erheblich vereinfachte Zollverfahren für die vertrauenswürdigsten Wirtschaftsbeteiligten einzuführen, wodurch sie Zeit und Geld sparen;
  • eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr für Waren umzusetzen, die in kleinen Paketen in die EU verbracht werden;
  • eine neue dezentrale Agentur für den Zoll einzurichten – die EU-Zollbehörde. Sie wird die EU-Zolldatenplattform überwachen und gleichzeitig die Risikomanagementarbeit der nationalen Zollbehörden unterstützen.

Die EU-Zollbehörde

Die neue dezentrale EU-Zollagentur wird die Governance der EU-Zollunion in bestimmten Bereichen koordinieren.

Um die Arbeit der nationalen Stellen zu unterstützen, wird die EU-Zollbehörde die ständig aktualisierten Ein- und Ausfuhrdaten der neuen EU-Zolldatenplattform analysieren und dabei helfen, die risikoreichsten Ladungen zu ermitteln, die in die EU verbracht werden und vorrangig kontrolliert werden sollten.

Die Behörde wird ferner dazu beitragen, prioritäre Kontrollbereiche und Risikokriterien festzulegen. Außerdem wird sie das Krisenmanagement auf EU-Ebene im Zollbereich koordinieren.

Die Zollbehörde wird ihren Sitz in Lille (Frankreich) haben. Sie wird am Tag des Inkrafttretens der übergeordneten Verordnung eingerichtet.

Die EU-Zolldatenplattform

Die EU-Zolldatenplattform wird die einzige Online-Umgebung für die Erhebung und Analyse von Zolldaten sein, um den reibungslosen Warenfluss in die und aus der EU zu gewährleisten. Sie wird auch das EU-weite Risikomanagement der EU-Zollbehörde unterstützen.

Um ihren Zollpflichten nachzukommen, müssen Unternehmen, die in die EU ein- und aus der EU ausführen, Zollinformationen nur einmal an dieses zentrale Portal übermitteln und nicht an bis zu 27 einzelne Zollbehörden. Sie können dieselben Informationen für mehrere Sendungen eingeben, wodurch sie Zeit und Geld sparen.

Die nationalen Zollbehörden werden einen vollständigen Überblick über die Handelsströme und Lieferketten erhalten. Dank der Unterstützung der EU-Zollbehörde werden die Mitgliedstaaten Zugang zu denselben Echtzeitdaten haben und in der Lage sein, Informationen zu bündeln, um schneller, konsequenter und wirksamer auf Risiken reagieren zu können.

Gemäß der Vereinbarung wird die Datenplattform ab dem 1. Juli 2028 für elektronisch gehandelte Waren betriebsbereit sein. Danach wird sie schrittweise bis zum 1. März 2034 auf den gesamten Warenverkehr ausgeweitet.

„Trust & Check“-Händler

Mit den aktualisierten Rechtsvorschriften wird eine neue Kategorie der transparentesten Unternehmen geschaffen, nämlich die der „Trust & Check“-Händler, d. h. solche, die als vertrauenswürdig eingestuft wurden.

Im Rahmen dieser Regelung werden Unternehmen, die umfassende Informationen über die Beförderung und die Konformität von Waren bereitstellen und andere strenge Kriterien erfüllen, von gestrafften Zollpflichten profitieren, wie z. B. vereinfachten Verfahren für die vorübergehende Verwahrung und die Durchfuhr.

Die zuverlässigsten Unternehmen werden in der Lage sein, ihre Waren ohne aktives Eingreifen des Zolls in der EU in den Verkehr zu bringen.

Andere Unternehmen werden weiterhin bereits bestehende Vereinfachungen nutzen können, die vertrauenswürdigen Händlern im Rahmen der derzeitigen Regelung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte zur Verfügung stehen.

Bewältigung von großen Mengen kleiner Pakete

Als Beitrag zur Deckung der steigenden Kosten für die Überwachung der wachsenden Zahl kleiner Pakete, die über den elektronischen Handel in die EU gelangen, wird mit dem vereinbarten Text eine neue Bearbeitungsgebühr eingeführt, die von den Zollbehörden für Kleinsendungen zu erheben ist, die im Fernabsatz verkauft werden.

Die Höhe der Gebühr wird im Wege eines delegierten Rechtsakts der Kommission festgelegt, bevor sie von den EU-Mitgliedstaaten spätestens ab 1. November 2026 erhoben wird.

In den neuen Vorschriften wird ferner klargestellt, dass Plattformen und diejenigen, die im Fernabsatz – z. B. über den elektronischen Handel – in die EU verkaufen, als Einführer von Waren gelten. Sie sind anstelle des Endverbrauchers in der EU für alle Zollformalitäten und -zahlungen verantwortlich.

Schließlich werden die Vorschriften ein neues System finanzieller Sanktionen für im elektronischen Handel tätige Unternehmen umfassen, die ihren zollrechtlichen Verpflichtungen systematisch nicht nachkommen.

Nächste Schritte

Der Rat und das Europäische Parlament werden die Arbeiten zur Fertigstellung der technischen Elementen des Pakets fortsetzen, bevor es von den beiden gesetzgebenden Organen endgültig angenommen wird. Die neuen Zollvorschriften treten 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in vollem Umfang in Kraft.

Hintergrund

Seit mehr als 50 Jahren funktioniert die EU-Zollunion effizient über nationale Grenzen hinweg und wird von den nationalen Zollstellen gemeinsam verwaltet. Als einer der größten Handelsblöcke der Welt beläuft sich der Handelswert der EU-Zollunion auf 4,3 Bio. €, was 14 % des Welthandels entspricht.

Im Jahr 2024 erhoben 2 140 Zollstellen, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr arbeiten, fast 27 Mrd. € an Zöllen und bearbeiteten die Ein-, Aus- und Durchfuhr von mehr als 1 370 Mio. Waren. Im selben Jahr entdeckten die EU-Zollbehörden in 64 000 Fällen Waren, die ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellten, und beschlagnahmten 112 Mio. gefälschte Waren.