EU mobilisiert Soforthilfe nach Erdbeben in Kroatien © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

23.03.2020 Brüssel. Nach dem schweren Erdbeben in Kroatien am Wochenende hat die EU auf Ersuchen der kroatischen Behörden ihren Katastrophenschutz aktiviert. „Die EU ist da, um Kroatien in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Ich danke Slowenien, Ungarn, Österreich und Italien für ihre Angebote im Rahmen unseres Katastrophenschutzverfahrens“, so Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement. „Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen und bei den nationalen Ersthelfern vor Ort. Wir sind bereit, weitere Hilfe zu leisten.“

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte gestern (Sonntag) in ihrem Telefonat mit dem kroatischen Premierminister Andrej Plenković die volle Solidarität der EU-Kommission mit Kroatien. Im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus hat die Europäische Kommission dabei geholfen, als Sofortmaßnahme Zelte, Betten, Matratzen, Heizgeräte und Schlafsäcke aus Slowenien, Ungarn, Österreich und Italien zu mobilisieren, damit diese rasch in die betroffenen Gebiete geschickt werden können.

Das EU-Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen ist rund um die Uhr einsatzbereit und steht in ständigem Kontakt mit den kroatischen Behörden.

Hintergrund

Das Katastrophenschutzverfahren der Union stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Katastrophenprävention, -bereitschaft und -bewältigung zu verbessern. Durch das Verfahren spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Reaktion auf Katastrophen in Europa und weltweit.

Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Kapazitäten eines Landes übersteigt, kann dieses im Rahmen des Verfahrens um Hilfe ersuchen. Sobald das Verfahren aktiviert ist, wird darüber die von den Mitgliedstaaten/teilnehmenden Staaten spontan angebotene Hilfe koordiniert. Zudem hat die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Pool eingerichtet, damit ausreichende, jederzeit einsetzbare Katastrophenschutzkapazitäten zur Verfügung stehen und so ein umfassenderes und kohärentes gemeinsames Eingreifen ermöglicht wird.

Inzwischen beteiligen sich alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und die Türkei an dem Verfahren. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 sind beim EU-Katastrophenschutzverfahren über 300 Hilfeersuchen für Einsätze innerhalb und außerhalb der EU eingegangen.

Links zum Thema:

EU mobilises emergency aid for Croatia after earthquake
Nachricht der EU-Kommission vom 23.03.2020.

Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

Hintergrundinformationen zum EU-Katastrophenschutzverfahren

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.