04.04.2019 Brüssel. Personalausweise werden künftig mit einem äußerst sicheren kontaktlosen Chip versehen, auf dem ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente hat das Europäische Parlament heute (Donnerstag) angenommen. Mit der Ausgabe der neuen Personalausweise werden die Mitgliedstaaten in zwei Jahren beginnen. Die derzeit in Umlauf befindlichen Personalausweise, die die neuen Normen nicht erfüllen, müssen daraufhin – je nach ihrer Sicherheitsstufe – innerhalb von sieben bis zehn Jahren ersetzt werden.

Ausnahmen gelten für bestimmte Personalausweise, deren Inhaber über 70 Jahre alt sind. Die neuen Regeln müssen noch förmlich durch den Rat bestätigt werden.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos begrüßte die Annahme des Vorschlags und erklärte: „In Zukunft sollten für alle in der EU ausgestellten Personalausweise und Aufenthaltsdokumente dieselben Mindestsicherheitsnormen gelten. Dies wird es uns erleichtern, gefälschte Personalausweise zu erkennen, und Straftäter davon abhalten, solche bei der Überschreitung unserer Grenzen zu nutzen. Gleichzeitig werden die Rechte und Freiheiten unserer Bürger und ihre Mobilität geschützt.“

EU-Justizkommissarin Věra Jourová ergänzte: „Dank der verbesserten Sicherheitsmerkmale der Personalausweise werden die Bürger innerhalb der EU reibungsloser reisen können. Zudem wird sichergestellt, dass die Personalausweise aller Länder die gleichen starken Sicherheitsmerkmale aufweisen und sämtliche Schlupflöcher und Schwachstellen beseitigt werden, die von Straftätern ausgenutzt werden könnten.“

Die Modalitäten der Ausgabe von Personalausweisen bleiben von den neuen Vorschriften unberührt: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Personalausweise ausgeben wollen und ob sie sie verpflichtend oder auf freiwilliger Basis ausgeben. Sie können zudem ihre nationalen Gestaltungsmuster sowie elektronische Behördendienste beibehalten. Alle neuen Personalausweise müssen jedoch die neuen Sicherheitsnormen erfüllen.

Hintergrund

Die Kommission hatte am 17. April 2018 im Rahmen ihrer Bemühungen um eine echte und wirksame Sicherheitsunion vorgeschlagen, die Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von EU-Bürgern sowie der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu verbessern.

Schätzungen zufolge haben derzeit 80 Millionen Europäer einen nicht maschinenlesbaren Personalausweis ohne biometrische Merkmale. Ziel des Vorschlags ist es, die Verwendung gefälschter Dokumente, die auch von Terroristen und Straftätern zur Einreise aus Drittstaaten in die EU genutzt werden können, einzudämmen.

Weitere Informationen:

Factsheet (auf Englisch)

Mitteilung: Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Siebzehnter Fortschrittsbericht

Häufig gestellte Fragen – Terroristen handlungsunfähig machen

Folgenabschätzung zum Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen

Sicherheitsunion: Kommission präsentiert neue Maßnahmen, um Terroristen und Straftäter handlungsunfähig zu machen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17.04.2018.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.