24. April 2019 Brüssel. Die Europäische Kommission plant eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell. Sie hat heute (Mittwoch) einen Vorschlag verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und den Verbrauchsteuern befreit werden sollen, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.

Lieferungen an Streitkräfte, die an einem NATO-Verteidigungseinsatz teilnehmen, können bereits von solchen Ausnahmen profitieren. Der heutige Vorschlag sollte daher die Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO und der EU in Bezug auf Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern gewährleisten.

Nach den neuen Vorschriften würden Streitkräfte, die außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden, keine Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuer an andere Mitgliedstaaten zahlen, wenn sie sich an einer NATO-Verteidigungsbemühung oder an einer Verteidigungstätigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beteiligen. Durch die Angleichung der indirekten Steuerbehandlung beider Verteidigungsbemühungen erkennt die Initiative die wachsende Bedeutung der GSVP und der militärischen Mobilität an, die Lieferungen wie Ausbildungsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff erfordern – allesamt im Prinzip derzeit mehrwertsteuerpflichtig.

Links zum Thema:

Commission proposes tax exemption measures to facilitate common defence efforts in the context of the EU’s Common Security and Defence Policy (CSDP)
Nachricht der EU-Kommission vom 24.04.2019.

Der vollständige Vorschlagstext

Die Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.