EU-Staaten beschließen Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordatlantik im Jahr 2021 © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Georges Boulougouris

17.12.2020 Brüssel. Die Kommission begrüßt die Einigung auf Fischfangquoten für die Nordsee und den Nordatlantik für das kommende Jahr, die der Rat heute (Donnerstag) erreicht hat. Die ehrgeizigen Ziele des Kommissionsvorschlags wurden nicht vollständig umgesetzt, der Vorsorgeansatz bei den Fangquoten wurde aber für neun Fischarten berücksichtigt. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Fischereikommissar Virginijus Sinkevičius. Bei den Beständen, die gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschaftet werden, beschloss der Rat als Übergangsmaßnahme, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für 2020 mit einigen wenigen Ausnahmen anteilig zu übertragen. Damit werden die Fangmöglichkeiten unter den noch laufenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sichergestellt.

Um die Bestände zu schützen, einigten sich die Ministerinnen und Minister darauf, die Fangbeschränkungen unter anderem für Scholle im Kattegat, Kaisergranat im Skagerrak, Seehecht und Seelachs im südlichen Teil des Atlantiks sowie für mehrere Tiefseearten, einschließlich eines Bestands von Grenadierfisch und Schwarzem Degenfisch, zu reduzieren.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, sagte in einem Statement: „Ich freue mich sehr, dass wir für die Bestände, die die EU allein bewirtschaftet, acht zulässige Gesamtfangmengen auf das Niveau gebracht haben, das die höchstmöglichen nachhaltigen Erträge aus diesen Beständen garantiert. Die EU-Minister sind meinen Vorschlägen zum Vorsorgeansatz bei den Fangquoten für neun Fische gefolgt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Vorschlag der Kommission war sehr ehrgeizig, und ich begrüße das heutige insgesamt gute Ergebnis. Es ist uns auch gelungen, auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit zu reagieren und die Fortsetzung der Fischerei für alle EU-Fischerinnen und -Fischer zu sichern. Die Schiffe können am 1. Januar 2021 in See stechen und der Fischereisektor kann beruhigt sein, dass sein Geschäft als Priorität für die EU anerkannt wird.“

Diese Maßnahmen ergänzen die Notfallmaßnahmen der Kommission von letzter Woche für einen möglichen No-Deal, die die Möglichkeit eines gegenseitigen Fischereizugangs von EU- und UK-Schiffen zu den Gewässern der jeweils anderen Seite vorsieht, falls und sobald sich die EU und das Vereinigte Königreich geeinigt haben und alle Bedingungen für die Fortsetzung der EU-Fischerei erfüllt sind.

Neben der Nordsee und dem Atlantik haben die Ministerinnen und Minister zudem Fangquoten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer beschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Daily News.

Links zum Thema:

Daily News vom 17. Dezember 2020

Erklärung des Fischereikommissars Sinkevičius

Pressemitteilung des Rates

Fangquoten für Nordsee und Atlantik in 2021

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.