02.04.2019 Brüssel. Die EU hat heute (Dienstag) Beschwerde gegen die Türkei und Indien wegen rechtswidriger Einfuhrzölle auf Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und rechtswidriger Maßnahmen gegen Arzneimittel eingelegt. In beiden Fällen stehen für die EU bedeutende wirtschaftliche Interessen und wichtige Rechtsgrundsätze auf dem Spiel. Der Gesamtwert der betroffenen europäischen Ausfuhren wird auf mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr geschätzt.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte dazu: „Heute hat die EU erneut gezeigt, dass sie nicht zögert, das multilaterale System zu nutzen, um Vorschriften durchzusetzen, wenn andere gegen diese verstoßen. Indien muss sich an seine Zusage halten, den zollfreien Handel mit IKT-Produkten zu gestatten. Technologische Innovation macht unsere Unternehmen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig und schafft Hunderttausende hochwertiger Arbeitsplätze in ganz Europa. Die Türkei diskriminiert EU-Arzneimittelhersteller, indem sie sie zwingt, die Produktion in ihr Land zu verlagern. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die WTO-Regeln dar und gefährdet viele Arbeitsplätze in der EU. Wir hoffen, dass wir beide Fälle im Rahmen der bevorstehenden WTO-Konsultationen lösen können.“

Im Falle Indiens fordert die EU die Einführung von Einfuhrzöllen für eine breite Palette von IKT-Produkten wie z.B. Mobiltelefone und -Komponenten, Basisstationen, integrierte Schaltungen und optische Instrumente. Trotz seiner früheren rechtsverbindlichen Verpflichtung in der WTO, keine Zölle auf diese Erzeugnisse zu erheben, erhebt Indien Zölle in Höhe von 7,5 bis 20 Prozent. Mit diesen Einfuhrzöllen verstößt Indien eindeutig gegen die WTO-Regeln. Die Abgaben betreffen die EU-Ausfuhren im Wert von 600 Millionen Euro pro Jahr.

Das Verfahren gegen die Türkei betrifft Maßnahmen, die ausländische Arzneimittelhersteller zwingen, ihre Produktion in das Land zu verlagern, wenn sie wollen, dass die Verbraucher ihre Arzneimittel vom türkischen Gesundheitssystem erstattet bekommen. Darüber hinaus wendet die Türkei eine Reihe von Anforderungen an den Technologietransfer an, wenn Unternehmen ihre Produktion in die Türkei verlagern. Diese Maßnahmen stellen einen klaren Verstoß gegen die WTO-Verpflichtungen der Türkei dar, ausländische Unternehmen gleichberechtigt mit inländischen zu behandeln und das geistige Eigentum ausländischer Unternehmen, wie Patente und Wirtschaftsinformationen, in ihrem Hoheitsgebiet zu schützen. Der geschätzte Wert der Arzneimittelexporte, die voraussichtlich von diesen Maßnahmen betroffen sein werden, beläuft sich auf 460 Millionen Euro und könnte, wenn sie weiter angewendet werden, potenziell alle EU-Exporte in die Türkei im Wert von mehr als 2,5 Milliarden Euro beeinträchtigen.

Nächste Schritte

Der erste Schritt der Streitbeilegung besteht aus 60 Tage dauernden Konsultationen. Wenn die heute beantragten Konsultationen mit Indien und der Türkei nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, kann die EU beantragen, dass die WTO in jedem Fall ein Panel einrichtet, das über die aufgeworfenen Fragen entscheidet.

Links zum Thema:

European Union launches WTO cases on ICT and pharmaceuticals
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 02.04.2019.

WTO dispute settlement system

Trade Defence Policy

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.