20.11.2020 Brüssel. Die von der Kommission heute (Freitag) vorgelegte Bilanz der Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zeigt, dass die Strategie zwar verbesserungsbedürftig ist, sich aber insgesamt positiv ausgewirkt hat. Die Einführung des EU-Behindertenausweises zum Beispiel hat es für Menschen mit Behinderungen einfacher gemacht, durch verschiedene Mitgliedstaaten zu reisen. Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft und der Wirtschaft teilzunehmen.
Helena Dalli, Kommissarin für Gleichstellung sagte: „Es ist ermutigend zu sehen, dass es uns gelungen ist, einige der Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit einer Behinderung an der vollen gesellschaftlichen Teilhabe hindern. Aber wir dürfen nicht denken, dass wir uns jetzt auf unseren Lorbeeren ausruhen können, sondern müssen unsere Bemühungen fortsetzen. Anfang nächsten Jahres wird die Kommission eine neue Strategie für den Zeitraum 2021-2030 vorlegen, die auf den erzielten Fortschritten aufbaut und die in der vorliegenden Evaluierung ermittelten Herausforderungen angeht.“
In der EU gibt es schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihre Situation in Berufsleben und Gesellschaft zu verbessern, hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt. Seit vielen Jahren bemüht sich die EU, die gesellschaftliche Integration der Betroffenen zu verbessern. Dazu hat die Strategie für Menschen mit Behinderungen beigetragen. So konnte die Einbeziehung von Behindertenfragen in die Gesetzgebung und Politik der EU verbessert werden.
Besonders deutlich wurden die Auswirkungen der Strategie bei Zugänglichkeit und Fahrgastrechte mit der Verabschiedung des Europäischen Gesetzes über die Zugänglichkeit, der Richtlinie über die Web-Zugänglichkeit und der Gesetzgebung über die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität. Zu den wichtigen Ergebnissen gehörten auch Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung und zum zivilen Dialog, die zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beitrugen.
Die Strategie war auch eine treibende Kraft für die durchgängige Berücksichtigung behinderungsbezogener Themen auf EU-Ebene. Beispiele hierfür sind Entwicklungszusammenarbeit, Normung, staatliche Beihilfen, Urheberrechtsgesetzgebung und Bildungsprogramme. Die Behindertenthematik wurde auch in die Grundsätze der Europäischen Säule der sozialen Rechte und die behinderungsbezogenen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen. Zu den Bereichen, bei denen Verbesserungsbedarf besteht, gehört, dass sich die Maßnahmen meist auf sichtbare Behinderungen konzentrierten, während die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen Behinderungen, nicht sichtbaren Behinderungen und Kindern mit Behinderungen in geringerem Maße berücksichtigt wurden. Ebenfalls fehlten verbindliche Verknüpfungen zwischen der Strategie und den EU-Fonds und ein operativer Rahmen für die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Strategie.
Hintergund zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Die Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 soll ein barrierefreies Europa fördern und Menschen mit Behinderungen zur uneingeschränkten Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben befähigen. Sie umfasst eine Reihe von Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen und der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene. Außerdem unterstützt sie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention.
Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 konzentrierte sich auf Maßnahmen in acht Schwerpunktbereichen:
1. Barrierefreiheit: Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und Förderung des Markts für Hilfsmittel
2. Partizipation: Gewährleistung der Zugänglichkeit aller Vorteile der EU-Bürgerschaft für Menschen mit Behinderungen, Beseitigung von Barrieren für ihre gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben und an Freizeitaktivitäten, Förderung des Angebots an hochwertigen wohnortnahen Dienstleistungen
3. Gleichstellung: Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund von Behinderung und Förderung der Chancengleichheit
4. Beschäftigung: Ausweitung der Beteiligung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, auf dem sie derzeit unterrepräsentiert sind
5. Allgemeine und berufliche Bildung: Förderung der inklusiven Bildung und des lebenslangen Lernens für Schüler/innen und Studierende mit Behinderungen; gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und zum lebenslangen Lernen zwecks Verbesserung der uneingeschränkten Teilnahme am Gesellschaftsleben und der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen
6. Sozialschutz: Förderung angemessener Lebensbedingungen, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
7. Gesundheit: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsleistungen und damit zusammenhängenden Einrichtungen
8. Auswärtiges: Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der EU-Erweiterung und in internationalen Entwicklungsprogrammen
Ein 2017 veröffentlichter Fortschrittsbericht zeigte Erfolge in den ersten fünf Jahren den Bereichen Barrierefreiheit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, Allgemeine und berufliche Bildung, Sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich. Der Bericht enthielt zudem eine Liste der Rechtsakte der EU mit Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention und beschrieb, wie die EU diese auch in ihren eigenen Institutionen umsetzt und dem abschließenden Bemerkungen der Vereinten Nationen zum Bericht der EU über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung trägt.
Links zum Thema:
European Disability Strategy 2010-2020 helped to remove barriers
Nachricht der EU-Kommission vom 20.11.2020.
Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2010-2020)
Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites
Kommission legt Vorschlag für verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen vor
Presseinformation der EU-Kommission vom 02.12.2015.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.