01.02.2021 Brüssel. Zum zweiten Jahrestag des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Japan am Montag werden auf beiden Seiten 28 zusätzliche geografische Angaben geschützt und der Handel mit Wein und Fahrzeugen zwischen beiden Seiten weiter vereinfacht. Der Handelskommissar und Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist eines unserer wichtigsten Abkommen. Zusammen machen die EU und Japan ein Viertel des weltweiten BIP aus und unser bilateraler Handel erreicht ein Volumen von etwa 170 Milliarden Euro pro Jahr.“
Dombrowskis sage weiter: „Dieses Abkommen hat den Handel sowohl für die EU als auch für die japanischen Produzenten einfacher und günstiger gemacht. Es hat Landwirten und Herstellern gleichermaßen geholfen. Ab heute sind 28 weitere traditionelle Qualitätserzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Nachahmung geschützt. Wir erleichtern auch den Handel für Wein und Autos, zwei Schlüsselsektoren. Aber die Beziehungen zwischen der EU und Japan gehen über den bilateralen Handel hinaus. Wir stehen beide für einen regelbasierten, offenen Welthandel und eine starke Welthandelsorganisation.“
Die Vertragsänderungen wurden durch den im Rahmen des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss unter dem gemeinsamen Vorsitz von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem japanischen Außenminister Toshimitsu Motegi beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen:
Die Liste der geografischen Angaben der EU-Länder und Japans umfasst nun zusätzlich 28 geografische Angaben für jede Seite. Dies ist die schnellste Erweiterung einer Liste von geografischen Angaben im Rahmen eines Freihandelsabkommens.
Der Export in die jeweils andere Seite wird einfacher werden. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, die Liste der Sicherheitsanforderungen zu erweitern, die keine doppelten Genehmigungen erfordern werden. Wenn die EU beispielsweise eine Bescheinigung ausstellt, dass ein in der EU hergestelltes Auto, das nach Japan exportiert wird, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt, wird Japan die Einhaltung dieser Anforderungen nicht mehr überprüfen und umgekehrt. Dies gilt auch für wichtige neue und umweltfreundliche Technologien wie Hybrid- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Japan hat vor kurzem seine Weinstandards im Einklang mit dem Abkommen an die der EU angenähert und in seinem Hoheitsgebiet mehrere önologische Verfahren der EU zugelassen. Infolgedessen wird mehr EU-Wein den japanischen Markt erreichen können.
Die Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Zollpräferenzen wurden stark vereinfacht. Dies hat es für EU-Unternehmen einfacher gemacht, nach Japan zu exportieren. Die Vereinfachung der Verfahren ist besonders wichtig für kleine Unternehmen, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, um komplizierte Regeln zu erforschen und zu nutzen.
Links zum Thema:
Die ausführliche Pressemitteilung
Das WPA zwischen der EU und Japan
Die Liste der geschützten geografische Angaben
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.