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EU und Norwegen einigen sich nach Blockade des Berufungsgremiums der WTO auf Interimssystem für Schiedsverfahren © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

21.10.2019 Brüssel. Die EU und Norwegen haben der Welthandelsorganisation (WTO) heute (Montag) ihre Interims-Berufungsinstanz für Schiedsverfahren gemeldet. Die Interimsvereinbarung ist aufgrund der seit langem bestehenden Blockade bei der Ernennung neuer Mitglieder des Berufungsgremiums notwendig geworden, denn diese könnte dazu führen, dass das WTO-Gremium demnächst beschlussunfähig wird.

Die oberste Priorität der EU besteht weiterhin darin, das bestehende WTO-Berufungsgremium zu erhalten. Die EU und andere WTO-Länder haben förmliche Vorschläge vorgelegt und erörtern derzeit Wege zur Lösung der Situation. In der Zwischenzeit können WTO-Mitglieder eine Interimslösung vereinbaren, die dem bestehenden WTO-Rechtsbehelfsverfahren entspricht. Das heutige Abkommen mit Norwegen ist nach dem Abkommen mit Kanada vom 25. September 2019 das zweite Abkommen der EU dieser Art.

Links zum Thema:

Die Interims-Berufungsinstanz zwischen der EU und Norwegen

TRADE: The EU and Norway agree on an interim appeal system in wake of the World Trade Organization Appellate Body blockage
Nachricht der EU-Kommission vom 21.10.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.