13.08.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) vorläufige Strafzölle auf Biodieselimporte aus Indonesien erhoben. Mit den Ausgleichszöllen in Höhe von 8 bis 18 Prozent auf die Einfuhren subventionierter Biodiesel sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Biodieselhersteller wiederhergestellt werden. Eine eingehende Untersuchung der Kommission ergab, dass die indonesische Regierung die Biodieselbranche durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützt hat, unter anderem durch den direkten Transfer von Geldern über den Biodieselsubventionsfonds. Auch im Stahlbereich setzt die Kommission die Handelsschutzinstrumente der EU weiterhin ein: Seit gestern untersucht die Kommission die Einfuhr von bestimmten flachgewalzten Stahlprodukten aus China, Taiwan und Indonesien.
Die indonesische Regierung gewährte den Empfängern in der heimischen Biodieselbranche einen spezifischen Vorteil, was somit eine anfechtbare Subvention darstellt. Die neuen Einfuhrzölle werden vorläufig eingeführt, und die Untersuchung wird mit der Möglichkeit fortgesetzt, bis Mitte Dezember 2019 endgültige Maßnahmen einzuführen.
Während es sich bei dem wichtigsten Rohstoff für die Biodieselherstellung in Indonesien um Palmöl handelt, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der möglichen Subventionierung der Biodieselherstellung, unabhängig vom verwendeten Rohstoff. Der Biodieselmarkt in der EU beläuft sich auf schätzungsweise 9 Milliarden Euro pro Jahr, wobei die Einfuhren aus Indonesien rund 400 Millionen Euro erreichen.
EU startet Antidumpingverfahren gegen Stahlimporte aus China, Taiwan und Indonesien
Die EU-Kommission hat bereits gestern (Montag) eine Untersuchung zur Einfuhr von bestimmten flachgewalzten Stahlprodukten aus China, Taiwan und Indonesien eingeleitet. Dabei handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) nur warmgewalzt.
Die Untersuchung beruht auf einem Antrag der European Steel Association (EUROFER) mit der Begründung, dass die Einfuhren aus diesen Ländern zu gedumpten Preisen erfolgten und die europäischen Hersteller dadurch geschädigt würden.
Der Antrag betrifft die Berechnung der Dumpingspanne im Einklang mit der neuen EU-Antidumpingmethode, d.h. die Berücksichtigung von Marktverzerrungen und verzerrten Rohstoffpreisen in China und Indonesien.
Die Kommission hat nun bis zu acht Monate Zeit, um Beweise zu erheben und darüber zu entscheiden, ob vorläufige Maßnahmen eingeführt werden sollen. Diese neue Untersuchung des Handelsschutzes ist Teil der umfassenderen Maßnahme der Kommission, mit der die Erzeuger in der EU vor unlauterem Wettbewerb durch gedumpte und subventionierte Erzeugnisse geschützt werden sollen. Bislang hat die Kommission handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen 52 Stahlerzeugnisse eingeführt und weitere sieben Untersuchungen durchgeführt.
Links zum Thema:
Biodiesel: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
Das Untersuchungsverfahren bei Biodiesel
Stahlerzeugnisse: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.