09.04.2019 Brüssel. Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Die Kommission begrüßte heute (Dienstag) die Annahme durch die Mitgliedstaaten. „Mit dem neuen System werden die Strafverfolgungsbehörden Drittstaatsangehörige, die in der EU bereits verurteilt wurden, über eine einfache Suche im Europäischen Strafregisterinformationssystem schneller und einfacher identifizieren können. Dies wird dazu beitragen, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie die Kooperation zu intensivieren“, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

„Damit können Kriminalität und Terrorismus in der gesamten EU besser bekämpft werden, was in Europa allen Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bringt“, so Jourová weiter.

Mit den neuen Vorschriften soll das bestehende Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) verbessert werden.

Wichtigste Merkmale von ECRIS-TCN

  • Die Datenbank wird online abrufbar sein und kann von den Behörden nach dem Prinzip „Treffer/kein Treffer“ einfach abgefragt werden: Bei einem Treffer werden die Mitgliedstaaten angezeigt, die über vollständige Strafregisterinformationen zu einer bestimmten Person verfügen.
  • Das System selbst enthält lediglich Angaben zur Identität, Fingerabdrücke und – soweit verfügbar – Gesichtsbilder.
  • Verwaltet wird das System von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA).

Das System kann nicht nur im Zusammenhang mit Strafverfahren, sondern auch für andere zugelassene Zwecke verwendet werden, etwa für die Überprüfung von Personen, die mit Kindern arbeiten, oder von Anträgen für bestimmte Genehmigungen (z.B. für den Umgang mit Feuerwaffen).

Nächste Schritte

Da die neuen Vorschriften bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurden, werden sie in allen Mitgliedstaaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Die Verhandlungen über weitere von der Kommission in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Rechtsakte sind noch nicht abgeschlossen. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeit, die ECRIS-TCN-Datenbank bei (über das ETIAS-System) gestellten Anträgen auf Einreise in die EU, bei der Bearbeitung von Visaanträgen (über das Visa-Informationssystem) oder bei Untersuchungen von Identitätsbetrug abzufragen.

In diesen Fällen würden ausschließlich die Angaben zur Identität von Personen weitergegeben, die wegen schwerer Straftaten oder Terrorismus verurteilt wurden.

Hintergrund

ECRIS wird derzeit rund 3 Millionen Mal pro Jahr genutzt, um Informationen über bestehende strafrechtliche Verurteilungen auszutauschen. In etwa 30 % der Fälle, in denen Strafregisterinformationen angefordert werden, wird eine positive Antwort erteilt, was bedeutet, dass Informationen aus dem Strafregister bereitgestellt werden. Dies betrifft hauptsächlich Strafverfahren. Eine Verwendung für andere zugelassene Zwecke ist jedoch ebenfalls möglich, beispielsweise für die Erteilung eines Waffenscheins oder für die Freigabe für die Aufnahme einer Arbeit, die den Umgang mit Kindern vorsieht.

Die Verbesserung von ECRIS in Bezug auf Drittstaatsangehörige ist Teil der Europäischen Sicherheitsagenda. ECRIS-TCN erfolgt ferner im Rahmen des neuen Konzepts der Kommission für die Verwaltung grenz- und sicherheitsrelevanter Daten, das unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte die Interoperabilität aller zentralen EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung gewährleistet sollte.

Links zum Thema:

ECRIS-TCN

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.