30.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) nach den EU-Beihilfevorschriften weitere Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro für den Flughafen Rostock bis 2024 genehmigt. Dies folgt auf die Verlängerung der Regeln für Betriebsbeihilfen für kleine Flughäfen gemäß den Leitlinien für den Luftverkehr für die kommenden fünf Jahre.

Am 10. August 2018 entschied die Kommission, dass die anfängliche Betriebsbeihilfe von 1,8 Millionen Euro bis April 2019 mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Der kleine Regionalflughafen, der von der vollständig in öffentlicher Hand gehaltenen Aktiengesellschaft Rostock-Laage-Güstrow GmbH betrieben wird, liegt im norddeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Angesichts der jüngsten Insolvenzen von Germania und fly bmi, die zu einem starken Rückgang der Passagiere auf dem Flughafen geführt haben, zielt die Betriebsbeihilfe darauf ab, den Flughafen mittelfristig in Betrieb zu halten. Es wird erwartet, dass der Flughafen seine Kosten ab 2024 decken wird.

In ihrer Bewertung stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Luftfahrtleitlinien, vereinbar ist, da sie zur Verbesserung der Verbindungen der Bürger und zur Erleichterung der regionalen Entwicklung in der Region beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission für Wettbewerbsfragen, im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.53717, sobald die Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.