EU-Wettbewerbshüter genehmigen Zusammenschluss von Fiat Chrysler und Peugeot unter Auflagen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

21.12.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat Montag (21. Dezember) den geplanten Zusammenschluss der Automobilbauer Fiat Chrysler Automobiles N.V. („FCA“) und Peugeot S.A. („PSA“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Gür viele Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen in ganz Europa ist es wichtig, dass auf dem Markt für gewerbliche Kleintransporter reger Wettbewerb herrscht. Wir können den Zusammenschluss von Fiat Chrysler und Peugeot SA genehmigen, da ihre Verpflichtungen den Eintritt und die Expansion neuer Anbieter auf dem Markt für leichte Nutzfahrzeuge erleichtern werden. Auf den anderen Märkten, auf denen die beiden Automobilhersteller derzeit tätig sind, wird der Wettbewerb auch nach dem Zusammenschluss nicht an Dynamik einbüßen.“

Die Kommission hat den heutigen Beschluss nach einer eingehenden Prüfung des geplanten Zusammenschlusses der beiden weltweit aufgestellten Automobilkonzerne, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über eine starke Produktionsbasis verfügen, erlassen. Die Übernahme wird zur Gründung des viertgrößten Automobilkonzerns der Welt führen. Künftig will das fusionierte Unternehmen unter der Bezeichnung „Stellantis“ firmieren.

Die Untersuchung der Kommission

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung holte die Kommission umfassende Informationen und Rückmeldungen von Wettbewerbern und Kunden der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ein.

Angesichts der Ergebnisse ihrer Prüfung hatte die Kommission Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für leichte Nutzfahrzeuge in neun EWR-Ländern (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei und Tschechien) beeinträchtigen würde. Dort verfügen die beteiligten Unternehmen zusammen über hohe oder sehr hohe Marktanteile und sind besonders enge Wettbewerber. Die Übernahme hätte daher wahrscheinlich zu höheren Preisen für die Kunden geführt.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, boten FCA und PSA die folgenden Verpflichtungen an, mit denen der Marktzutritt und die Expansion neuer Anbieter erleichtert werden sollen:

  • Die derzeit zwischen PSA und Toyota Motor Europe („Toyota“) bestehende Kooperationsvereinbarung für leichte Nutzfahrzeuge, wonach PSA die Fertigung dieser Fahrzeuge für Toyota für den Verkauf in der Europäischen Union übernimmt, soll erweitert werden. Dies soll durch eine Aufstockung der für die Toyota-Produktion reservierten Kapazitäten und niedrigere Verrechnungspreise für die Fahrzeuge und die dazugehörigen Ersatzteile/Accessoires erfolgen. Diese Verpflichtung spiegelt den allgegenwärtigen Charakter des Plattform-Sharings in der Automobilbranche wider.
  • Zweitens sollen die zwischen PSA, FCA und ihren Reparaturwerkstattnetzen bestehenden Reparatur- und Wartungsverträge für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geändert werden, um Wettbewerbern den Zugang zu diesen Netzen zu erleichtern. So werden beispielsweise keine für Besitzer von FCA-/PSA-Nutzfahrzeugen reservierten markenspezifischen Empfangs- oder Wartebereiche vorgeschrieben, und die Verwendung von Werkzeugen oder Ausrüstungen der beiden Hersteller für die Reparatur oder Wartung leichter Nutzfahrzeuge von Wettbewerbern wird erlaubt.

Die Kommission stellte fest, dass die erste Abhilfemaßnahme Toyota in die Lage versetzen würde, künftig mit dem neu aufgestellten Unternehmen auf den relevanten Märkten zu konkurrieren. Die zweite Abhilfemaßnahme würde zudem neuen Marktteilnehmern helfen, sich im Wettbewerb auf den Märkten für leichte Nutzfahrzeuge zu behaupten und zu expandieren. Die Kombination dieser Verpflichtungen ermöglicht die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt nach dem Zusammenschluss und trägt somit allen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang Rechnung.

Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme angesichts der angebotenen Verpflichtungen keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt. Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte

Fiat Chrysler Automobiles N.V. (FCA) mit Sitz im Vereinigten Königreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Fiat, Chrysler, Jeep, Alfa Romeo, Lancia, Abarth, Dodge, Ram und Fiat Professional. Darüber hinaus ist FCA Eigentümer von Teksid S.p.A. (Gussteile für die Automobilindustrie), Plastic Components and Modules Automotive S.p.A. (Kunststoffbauteile und ‑module) und Comau S.p.A. (Produktionssysteme für die Automobilindustrie). Um den Verkauf der Fahrzeuge seiner Marken zu fördern, stellt FCA auch Finanzierungen für Privatkunden und Händler bereit.

Peugeot S.A. (PSA) mit Sitz in Frankreich produziert, liefert und vertreibt Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, Opel, Vauxhall und DS. Über seine Tochtergesellschaft Faurecia S.A. ist PSA auch in der Herstellung und Lieferung von Innenraumteilen für Kraftfahrzeuge tätig. Zudem bietet PSA Nebendienstleistungen wie Finanzierungslösungen für den Fahrzeugkauf sowie Mobilitätsdienste und -lösungen an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Das Vorhaben wurde am 8. Mai 2020 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen sechs eingehende Prüfverfahren: die geplante Übernahme von Chantiers de l’Atlantique durch Fincantieri, die geplante Übernahme von DSME durch HHiH, die geplante Übernahme von GrandVision durch EssilorLuxottica, die geplante Übernahme von Transat durch Air Canada, die geplante Übernahme von Refinitiv durch die London Stock Exchange Group und die geplante Übernahme von Eaton Hydraulics durch Danfoss. Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.9730 veröffentlicht.

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Vollständige Pressemitteilung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.