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EU-Wettbewerbshüter knüpfen Übernahme der Bayer-Tiergesundheitssparte durch Elanco an Auflagen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

09.06.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Tiergesundheitssparte der Bayer AG durch das US-Unternehmen Elanco Animal Health gestern (Montag) nur unter Auflagen genehmigt. Die Übernahme hätte ansonsten die derzeitige und künftige Auswahl an konkurrierenden und innovativen Arzneimitteln, die Tierärzten, Haustierhaltern und Landwirten für bestimmte Tierseuchen zur Verfügung stehen, erheblich eingeschränkt. „Mit der Veräußerung von aktuellen und zurzeit entwickelten Produkten zur Behandlung von Ohrinfektionen und Parasiten bei Haus- und Nutztieren kann der Zusammenschluss unter Wahrung des Wettbewerbs und der Innovation auf diesen Märkten vollzogen werden“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Der Zusammenschluss würde zur Gründung des zweitgrößten Tiergesundheitsunternehmens weltweit führen. Sowohl Elanco als auch die Bayer-Sparte für Tiergesundheit („BAH“) entwickeln und vertreiben weltweit Arzneimittel für Haus- und Nutztiere.

Die Untersuchung der Kommission

Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf den Markt für Arzneimittel für Haus- und Nutztiere‚ die an Tierärzte, Landwirte und Haustierhalter verkauft werden. Tierarzneimittel umfassen eine große Gruppe von Produkten zur Verhütung oder Behandlung einer Vielzahl von Tierkrankheiten und -störungen.

Bei Tierarzneimitteln gibt es eine klare Unterscheidung zwischen Arzneimitteln für Haus- und für Nutztiere. Für jede Branche ist es möglich, verschiedene Gruppen von Arzneimitteln zu unterscheiden, die zur Behandlung verschiedener Krankheiten verwendet werden, wie z.B. zum Abtöten von Parasiten oder antimikrobielle Wirkstoffe zur Behandlung von durch Mikroben oder Bakterien verursachten Infektionen.

Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form in einer Reihe von Ländern des EWR/Vereinigten Königreichs wettbewerbsrechtlich in Bezug auf Mittelohrentzündungsprodukte für Haustiere sowie in Bezug auf verschiedene Arten von Parasitiziden bedenklich gewesen wäre, nämlich bei i) Antikokzidialen für Wiederkäuer (Rinder und Schafe) und ii) Parasitiziden für Haustiere (Behandlung gegen Parasiten). Auf diesen Märkten haben beide Unternehmen eine starke Marktposition und/oder haben nur eine begrenzte Zahl von Konkurrenten.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass für die Arzneimittel für die in diesem Fall beteiligten Tiergruppen der Wettbewerb zwischen Anbietern aufgrund nationaler Regulierungs- und Vertriebssysteme in der Regel auf nationaler Ebene stattfindet.

Die Untersuchung der Kommission führte zudem zu dem Schluss, dass für die Mehrzahl der von Elanco und BAH gelieferten Produkte keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um diese Bedenken auszuräumen, boten Elanco und BAH an, die Produkte und/oder in der Entwicklung befindlichen Arzneimittel von Elanco oder BAH in Bezug auf Mittelohrentzündung, Antikokzidiale, Parasitiziden für Haustiere im EWR/Vereinigten Königreich an einen oder mehrere geeignete Käufer zu veräußern, einschließlich aller erforderlichen Vermögenswerte wie geltende Lizenzen, Verträge und Marken sowie einschlägiger Studien und Daten. Die vorgeschlagene Veräußerung umfasst:

  • BAH-Markenprodukte Drontal und Profender (Endoparasitizide für Haustiere) sowie damit der in der Entwicklung befindlichen Arzneimittel im EWR/ Vereinigten Königreich;
  • Osurnia von Elanco (Behandlung der Mittelohrentzündung bei Haustieren) weltweit;
  • Vecoxan von Elanco (Antikokzidiale für Wiederkäuer) weltweit.

Mit den vorgeschlagenen Verpflichtungen werden sämtliche Überschneidungen zwischen Elanco und BAH auf den Märkten beseitigt, die Anlass zu ernsthaften Bedenken geben, und alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt.

Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übernahme unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen den Wettbewerb im EWR nicht mehr gefährdet. Der Beschluss ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden.

Links zum Thema:

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme des Geschäftsbereichs Tiergesundheit von Bayer durch Elanco
Presseinformation der EU-Kommission vom 09.06.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland