16.10.2019 Brüssel. Die Europäische Arbeitsbehörde nimmt Mittwoch (16. Oktober) ihre Tätigkeit auf. Dies geschieht zwei Jahre, nachdem EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament im Jahr 2017 eine solche Behörde ins Gespräch gebracht hatte. Die Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde betreffen die Regelungen zur Arbeitskräftemobilität: Freizügigkeit und Entsendung von Arbeitnehmern, Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor.
Zur Eröffnung erklärte Präsident Juncker: „Die Europäische Arbeitsbehörde bildet einen Eckpfeiler unserer Bemühungen um faire, wirksame und durchsetzbare EU-Vorschriften für den Arbeitsmarkt. Es ist nicht überraschend, dass die Behörde in Rekordzeit errichtet wurde, denn sie wird dringend benötigt. Die Behörde wird Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen besseren Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten bieten und sie wird die nationalen Arbeitsbehörden bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten unterstützen. Davon profitieren ganz direkt Millionen von Menschen in Europa, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten, sowie Millionen von Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem integrierten europäischen Arbeitsmarkt, der auf Vertrauen, verlässlichen Regelungen und wirksamer Zusammenarbeit beruht. Ich möchte all jenen – im Parlament, im Rat und in der Kommission – danken, die an der Errichtung der Behörde beteiligt waren. Ich wünsche der Behörde nun viel Erfolg bei ihrer Arbeit.“
Präsident Juncker wird gemeinsam mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Peter Pellegrini an der Eröffnungszeremonie in Brüssel teilnehmen, weil die Behörde nach dem Wunsch der Mitgliedstaaten ihren Sitz in Bratislava haben wird. Auch die Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und Maroš Šefčovič, Sozialkommissarin Marianne Thyssen und viele andere Gäste werden anwesend sein.
Vizepräsident Dombrovskis sagte: „Die Europäische Arbeitsbehörde bringt nationale Behörden zusammen. Sowohl in struktureller Hinsicht als auch beim Tagesgeschäft wird die Behörde die Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Mitgliedstaaten und zwischen Sozialpartnern erleichtern.“ Kommissarin Thyssen fügte hinzu: „Die Arbeitsbehörde wird das Öl im Getriebe des Binnenmarkts sein. Sie bildet ein Forum, in dem Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen nationalen Behörden eine Kultur der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Lösens von Problemen entwickeln können. So werden die Abläufe bei der Arbeitskräftemobilität reibungsloser, was Millionen von Menschen und Unternehmen in Europa zugutekommen wird, die ihr Recht auf Freizügigkeit täglich wahrnehmen.“
Aufgaben und Ziele der Europäischen Arbeitsbehörde
Etwa 17,5 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben oder arbeiten derzeit in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Gleichzeitig sind Millionen von Unternehmen grenzüberschreitend aktiv.
Die Europäische Arbeitsbehörde soll als neue EU-Agentur dazu beitragen, die Fairness und das gegenseitige Vertrauen im Binnenmarkt zu fördern, indem sie sicherstellt, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird die Behörde die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern.
Die Behörde wird insbesondere die folgenden Ziele haben:
1) Sie erleichtert den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten in Verbindung mit der unionsweiten Arbeitskräftemobilität sowie zu einschlägigen Diensten;
2) sie erleichtert und stärkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts; dazu gehören auch die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
3) sie vermittelt bei grenzübergreifenden Problemen und trägt zur Herbeiführung von Lösungen bei.
Der Verwaltungsrat der Behörde setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Sozialpartner auf Unionsebene, des Europäischen Parlaments sowie – als Beobachter – Vertretern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und anderen EU-Agenturen im Bereichen Beschäftigung und Soziales. Am 17. Oktober werden diese Vertreter zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen, um die erforderlichen Beschlüsse anzunehmen, damit die Behörde ihre Arbeit aufnehmen kann, sowie ihre Ansichten zu dem ersten Arbeitsprogramm auszutauschen.
Es werden keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen, und die Mitgliedstaaten werden weiterhin in vollem Umfang für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zuständig sein. Der Mehrwert der Behörde besteht darin, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten wird, sodass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden – zum Nutzen der Bürger/innen, der Unternehmen und der nationalen Behörden. Vor allem für die nationalen Behörden wird die Arbeitsbehörde die praktische Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräftemobilität verbessern, indem sie eine permanente EU-Struktur schafft, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch erleichtern wird, insbesondere durch die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Arbeitsbehörde entsandten nationalen Verbindungsbeamten. Auch die Bündelung von Ressourcen für gemeinsame Tätigkeiten wird durch die Behörde ermöglicht. So können beispielsweise gemeinsame Inspektionsbesuche organisiert oder nationale Bedienstete für den grenzüberschreitenden Einsatz geschult werden.
Hintergrund
Die EU hat einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, die verschiedene Aspekte der Mobilität regeln und von der Juncker-Kommission im Laufe der letzten Jahre überarbeitet und verbessert wurden. Die EU hat insbesondere die Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern überarbeitet und darin den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort verankert; derzeit arbeitet sie auf eine endgültige Einigung über die vorgeschlagene Änderung der Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hin. Im Sinne einer vereinfachten Durchsetzung der Vorschriften hat die Kommission vorgeschlagen, eine neue Behörde einzurichten, um die strukturierte Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu stärken.
Im Nachgang zur Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2017 hat die Kommission im März 2018 ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung der Behörde vorgelegt. Zwischen dem Parlament und dem Rat wurde im Februar 2019, weniger als ein Jahr nach dem ursprünglichen Vorschlag, eine vorläufige Einigung erzielt.
Das Europäische Parlament und der Rat haben diesen Vorschlag am 20. Juni 2019 förmlich angenommen. Die Behörde hat ihre Tätigkeit zunächst in Brüssel aufgenommen. Bis zum Jahr 2024 wird sie nach und nach Kapazitäten aufbauen und schließlich über ein Jahresbudget von 50 Mio. Euro verfügen und bis zu 140 Mitarbeiter haben. Am 13. Juni haben die Mitgliedstaaten beschlossen, dass die Behörde ihren Sitz in Bratislava haben wird.
Der Verwaltungsrat der Behörde setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Sozialpartner auf Unionsebene, des Europäischen Parlaments sowie – als Beobachter – Vertretern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und anderen EU-Agenturen im Bereichen Beschäftigung und Soziales. Am 17. Oktober werden diese Vertreter zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen, um die erforderlichen Beschlüsse anzunehmen, damit die Behörde ihre Arbeit aufnehmen kann, sowie ihre Ansichten zu dem ersten Arbeitsprogramm auszutauschen.
Links zum Thema:
Pressemitteilung: Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf
MEMO: Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf: Fragen und Antworten
Website der Europäischen Arbeitsbehörde
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.