• Startseite
  • Europäische Arbeitsbehörde soll grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und Selbständige unterstützen

19.03.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission will den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige in der EU stärken. Dazu hat die EU-Kommission am letzten Dienstag (13. März) die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen und eine Empfehlung vorgelegt, wie Arbeitnehmer und Selbstständige besseren Zugang zum Sozialschutz bekommen. Außerdem soll die Umsetzung der sozialen Rechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Zukunft jährlich auf den Prüfstand.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte dazu: „Europa ist nun auf stetigem Wachstumskurs und die Beschäftigungszahlen steigen, doch müssen wir dafür sorgen, dass das Wachstum inklusiver ist und allen zugutekommt. In diesem Paket werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels aufgezeigt: sicherstellen, dass die Regeln für das Leben und Arbeiten in der Europäischen Union allgemein bekannt sind und durchgesetzt werden; die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiterverfolgen; generell starke Impulse für soziale Rechte geben; den Schwerpunkt auf den Zugang zu Sozialschutz legen. Ein stärkeres soziales Europa ist ein nachhaltigeres Europa.“

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Die Behörde wird mobilen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen helfen, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchsetzung fairer und wirksamer Regeln stärken. Mit unserem Vorschlag für den Zugang zum Sozialschutz stellen wir außerdem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Wir wollen gewährleisten, dass alle Menschen Zugang zu angemessenen Leistungen haben, unabhängig davon, wie sich die neue Arbeitswelt entwickelt.“

Europäische Arbeitsbehörde

Die Europäische Arbeitsbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit, optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten.

Es werden drei Ziele verfolgt:

  • Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem wird sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
  • Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind.
  • Die Europäische Arbeitsbehörde soll grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken.

Ihre Arbeit als dezentrale EU-Agentur wird die Europäische Arbeitsbehörde nach Abschluss des entsprechenden EU-Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2019 aufnehmen können.

Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige

Die EU-Kommission hat am 13. März zudem eine Empfehlung vorgelegt, wie die EU-Mitgliedstaaten allen Arbeitnehmern und Selbstständigen Zugang zum Sozialschutz ermöglichen können. Insbesondere betrifft dieser Vorschlag der EU-Kommission diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgesichert sind.

Die Empfehlung der EU-Kommission sieht vor:

  • formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, sodass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
  • ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen und geltend machen können;
  • die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
  • Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Heute befinden sich fast 40 Prozent der Beschäftigten entweder in einem atypischen Arbeitsverhältnis – d.h. ohne unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag – oder sie sind selbstständig. Diese Beschäftigten sind sozial nicht immer gut abgesichert und haben keine Arbeitslosenversicherung oder keinen Zugang zu Rentenansprüchen.

Überwachung der sozialen Rechte in den EU-Mitgliedstaaten

Wie die EU-Mitgliedstaaten die europäische Säule sozialer Rechte (Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, Faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion) umsetzen, soll in Zukunft im Jahreszyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung überwacht werden.

Dieser Vorschlag der EU-Kommission umfasst:

  • eine Analyse der ergriffenen Maßnahmen und der auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte;
  • die Bereitstellung technischer Hilfe, vergleichende Leistungsbewertungen und den Austausch bewährter Verfahren;
  • die Bewertung der Leistung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, unter anderem mithilfe des neuen sozialpolitischen Scoreboards.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 13. März ferner eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, in der der Rechtsrahmen für jeden einzelnen Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte in Erinnerung gerufen und auf die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der EU und der EU-Mitgliedstaaten sowie die Rolle der Sozialpartner und aktuelle EU-Maßnahmen in jedem Bereich eingegangen wird.

Nächste Schritte

Europäische Arbeitsbehörde: Dieser Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung wird jetzt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU (Ministerrat) geprüft. Nach dem Ziel der EU-Kommission soll die Behörde ihre Arbeit im Jahr 2019 aufnehmen können.

Zugang zum Sozialschutz: Diese Frage wird nun vom Rat der EU geprüft, der auf Vorschlag der EU-Kommission in Bereichen, in denen die EU über Zuständigkeiten verfügt, Empfehlungen verabschieden kann.

Die EU-Kommission hat den Ministern für Beschäftigung und Soziales der EU-Staaten das Initiativpaket auf deren Tagung des Rates in Brüssel am 15. März vorgelegt. Außerdem werden sich auf der Tagung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten am 22. und 23. März 2018 die Staats- und Regierungschefs erneut mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte befassen.

Link zum Thema:

Die Kommission beschließt Vorschläge zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und für den Zugang zum Sozialschutz für alle
PresseInformation der EU-Kommission vom 13. März 2018 mit Links zu weiterführenden Informationen und Dokumenten zum Thema.