03.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, die folgenden drei neuen Europäischen Bürgerinitiativen zu registrieren: „Bepreisung von CO2-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels“, „Den wissenschaftlichen Fortschritt steigern: Kulturpflanzen sind wichtig!“ und „Lasst uns das Plastikzeitalter in Europa beenden“. Zudem stellte sie fest, dass sie eine geplante Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „EU-Recht, Rechte von Minderheiten und Demokratisierung der spanischen Institutionen“ nicht registrieren kann, da die Kommission im Rahmen der Initiative nicht dazu aufgefordert wird, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

In dieser Phase des Verfahrens hat die Kommission die Initiativen noch nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich bestätigt, dass sie rechtlich zulässig sind. Sofern eine der drei registrierten Initiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, wird die Kommission die Initiative prüfen und darauf reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

1. „Bepreisung von CO2-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels“

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die darauf abzielen, dem Verbrauch fossiler Brennstoffe entgegenzuwirken, Energieeinsparungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Bekämpfung der Erderwärmung zu fördern und den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen. Ziel der Initiative ist die Einführung eines Mindestpreises für CO2 -Emissionen, die Abschaffung des bestehenden Systems der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten an Umweltverschmutzer in der EU, die Einführung eines Grenzausgleichssystems und die Verwendung der Einnahmen aus der Bepreisung der CO2-Emissionen für eine europäische Strategie zur Förderung von Energieeinsparungen und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Senkung der Besteuerung niedrigerer Einkommen.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt, Besteuerung und gemeinsame Handelspolitik ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 22. Juli 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

2. „Den wissenschaftlichen Fortschritt steigern: Kulturpflanzen sind wichtig!“

Die Organisatoren der Bürgerinitiative vertreten die Ansicht, dass die Richtlinie 2001/18/EG über genetisch veränderte Organismen (GVO) „veraltet“ sei und sprechen sich für eine Überarbeitung der darin enthaltenen Vorschriften in Bezug auf neue Pflanzenzüchtungsverfahren (NPBT) aus. Ziel ist es, „das Zulassungsverfahren für Produkte zu vereinfachen, die durch NPBT hergestellt werden“.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen in den Bereichen Binnenmarkt und Produktzulassung ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 25. Juli 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

3. „Lasst uns das Plastikzeitalter in Europa beenden“.

Die Organisatoren dieser Bürgerinitiative „rufen die Europäische Kommission dazu auf, die Richtlinie über die Auswirkungen bestimmter Kunststoffe auf die Umwelt mit dem Ziel zu überarbeiten, alle Einwegkunststoffe in Europa zu verbieten“. Die Initiative zielt darauf ab, bis 2027 „alle Kunststoffverpackungen und Plastikflaschen zu verbieten, damit konkrete Maßnahmen ergriffen werden können, um der Begrenztheit unserer Ressourcen Rechnung zu tragen“.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt sowie der Verbesserung ihrer Qualität ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 26. Juli 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

4. „EU-Recht, Rechte von Minderheiten und Demokratisierung der spanischen Institutionen“

Vor dem Hintergrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien wollen die Organisatoren der Initiative dafür sorgen, dass „sowohl die Kommission als auch das Parlament über die aktuelle Lage in Spanien […] und die Notwendigkeit von Mechanismen zur Verbesserung der demokratischen Standards in Spanien mit dem Ziel, die Rechte und Freiheiten von Minderheiten und allen spanischen Bürgerinnen und Bürgern durch EU-Recht und EU-Instrumente zu gewährleisten, genau im Bilde sind“.

Die Kommission wird mit der Initiative aufgefordert, die Lage in Spanien zu untersuchen und auf der Grundlage ihrer Mitteilung „Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“ aus dem Jahr 2014 unter Umständen Maßnahmen zu ergreifen. Gemäß der Mitteilung kann die Kommission mit einem Mitgliedstaat in einen Dialog treten, um zu verhindern, dass sich eine systemimmanente Gefahr für das Rechtsstaatsprinzip herausbildet. Die Kommission wird im Rahmen der Initiative jedoch nicht aufgefordert, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, was der einzige Zweck der Europäischen Bürgerinitiativen ist.

Daher stellte die Kommission fest, dass die Initiative offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegt, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Umsetzung der EU-Verträge vorzulegen, und daher unzulässig ist.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und steht den Bürgerinnen und Bürgern seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 zur Verfügung. 2017 legte die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020.

In der Zwischenzeit wurde das Verfahren vereinfacht und eine Kooperationsplattform bietet nun Unterstützung für die Organisatoren. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der registrierten Bürgerinitiativen um 30 % gestiegen ist (38 Registrierungen während der Amtszeit der Juncker-Kommission gegenüber 29 unter der vorherigen Kommission) und 80 % weniger Initiativen abgelehnt wurden (während der Amtszeit der jetzigen Kommission wurden nur 5 Bürgerinitiativen nicht registriert gegenüber 20 in der Amtszeit davor).

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Für die Zulässigkeit gelten folgende Voraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.

Links zum Thema:

Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert drei neue Initiativen und stuft eine Initiative als unzulässig ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.07.2019.

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Website „Die Europäische Bürgerinitiative“

Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.