Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert „Wähler ohne Grenzen“ © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

04.03.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Europäische Bürgerinitiative registriert, die darauf ausgerichtet ist, das aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürger auf regionale und nationale Wahlen in ihrem Wohnsitzland auszudehnen. Die Organisatoren der Bürgerinitiative „Voters Without Borders, Full Political Rights for EU Citizens“ argumentieren, dass immer mehr EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten leben und arbeiten als in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Die Initiative macht deutlich, auf welche Barrieren und Hindernisse die Bürger bei der Ausübung ihres Wahlrechts stoßen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Die Europäische Kommission hat heute lediglich bestätigt, dass die Initiative rechtlich zulässig ist. Ihren Inhalt hat sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft.

Nach der heutigen Registrierung der Initiative können die Organisatoren innerhalb der nächsten 6 Monate mit einem einjährigen Prozess der Unterschriftensammlung zur Unterstützung beginnen. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres 1 Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von 6 Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Möglichkeit, „Europäische Bürgerinitiativen“ zu organisieren, wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit April 2012, als die aus dem Vertrag resultierende „Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative“ in Kraft trat, haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung zu setzen. 2017 legte die Europäische Kommission im Anschluss an die Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Reform und ebneten damit den Weg für die Anwendung der überarbeiteten Vorschriften seit dem 1. Januar 2020.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative förmlich registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.

Dafür gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.

Links zum Thema:

European Citizens‘ Initiative: Commission registers ‘Voters Without Borders, Full Political Rights for EU Citizens‘ initiative
Presseinformation der EU-Kommission vom 04.03.2020.

Website „Die Europäische Bürgerinitiative“

Website der Initiative „Voters without borders“

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.